hallo,
die asu ist laut plakette im dezember fällig. ich möchte das auto aber im januar verschrotten lassen.
darf ich damit noch im januar fahren (ohne asu) und wenn nein, was kostet das, wenn ich erwischt werde?
danke euch
marc
hallo,
die asu ist laut plakette im dezember fällig. ich möchte das auto aber im januar verschrotten lassen.
darf ich damit noch im januar fahren (ohne asu) und wenn nein, was kostet das, wenn ich erwischt werde?
danke euch
marc
Hallo!
Du „darfst“ damit im Januar noch fahren. Es ist nicht verboten, allerdings wird eine Bußgeld, oder wie sich das genau nennt, fällig. Die Höhe liegt, meine ich, bei 10 Euro. Kann ich aber nicht mit 100% Sicherheit sagen.
Gruß
Florian
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
darf ich damit noch im januar fahren (ohne asu) und wenn nein,
was kostet das, wenn ich erwischt werde?
ein Bußgeld wird erst ab dem dritten Monat Überschreitung fällig. Das wäre bei dir ab dem 1.März.
Hi,
das einzige, was dir passieren kann ist, daß es einem Polizisten auffällt. Dann bekommst du eine Mängelanzeige (kostet nix) und musst dann aber innerhalb ca. einer Woche die ASU machen lassen. Oder aber innerhalb dieser Frist abmelden.
Gruß Jack
herzlichen dank, das beruhigt mich sehr.
frohes fest
marc