Asyl während des Kalten Krieges

Diese Frage ist rein theoretisch und wird zur Bearbeitung eines Buches benutzt.

Wenn es jemanden gelungen ist während des Kalten Krieges (besonders in den 80er Jahren) über die Grenze der ehem. Tschechoslowakei in der BRD illegal zu flüchten, gab es automatisch Asyl für die Flüchtilinge? Oder gab es da auch die Möglichkeit, dass die Flüchtlinge zurück in die Tschechoslowakei durch die deutschen Behörden gebracht wurden. Wenn ja, warum?

Oder tauchten die Flüchtlinge nur einfach unter und machten ihren Aufenthalt gar nicht legal?

Servus
1966 beschlossen die Innenminister der Länder, dass nieman in den ostblock abgeschoben werden konnte.
1987 beschloss die Innenministerkonferenz aufgrund der Reiseerleichterungen in Polen und Ungarn, dass nunmehr auch nach Polen und Ungarn abgeschoben werden konnte…
Mir ist allerdings keine Abschiebung vor dem fall der mauer 1989 bekannt.

Asyl wurde prinzipiell nur auf Antrag gewährt, aber selbst bei einem Abgelehnten Asylverfahren wurden Flüchtlinge aus dem Ostblock geduldet.

LG
Mike

***

Ergänzung: Für Russland-Deutsche/Polen-Deutsche/Rumänien-Deutsche/Tschechen-Deutsche usw. gab es großzügige Asyl-Regelungen, wenn die eingereisten Personen glaubhaft machen konnten, daß sie u.a. wg. ihrer Herkunft verfolgt wurden. Dabei mußten Eltern oder Großeltern ursprünglich aus Deutschland stammen.
History55

Hallo

1966 beschlossen die Innenminister der Länder, dass nieman in
den ostblock abgeschoben werden konnte.
Asyl wurde prinzipiell nur auf Antrag gewährt, aber selbst bei
einem Abgelehnten Asylverfahren wurden Flüchtlinge aus dem
Ostblock geduldet.

Für diese multikulturelle Bereicherung tschechischer Herkunft hätte sich nach Verbüßung von 5x lebenslänglich und Aberkennung des Flüchtlingstatus bestimmt eine Ausnahmeregelung gefunden.

Gruß
smalbop

Hallo History55,

Für
Russland-Deutsche/Polen-Deutsche/Rumänien-Deutsche/Tschechen-De
utsche usw. gab es großzügige Asyl-Regelungen, wenn die
eingereisten Personen glaubhaft machen konnten, daß sie u.a.
wg. ihrer Herkunft verfolgt wurden. Dabei mußten Eltern oder
Großeltern ursprünglich aus Deutschland stammen.

Das möchte ich aber etwas präzisieren. Russlanddeutsche mussten nur nachweisen, daß sie von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammten und die deutsche Kultur gepflegt haben, was immer das heissen soll. Traf das zu, und der Betreffende hatte nicht aktiv das kommunistische System unterstützt, zählte er als „deutscher Volkszugehöriger“.
http://www.russlanddeutschegeschichte.de/geschichte/…
Als deutscher Volkszugehöriger ging man auch relativ schnell und problemlos in die deutsche Staatsbürgerschaft über, so daß man nicht von einem Asyl-Status reden kann, weil dem Betreffenden von Anfang an alle Bürgerrechte zustanden, was bei Asyl nicht unbedingt der Fall ist.
Ähnliche Bestimmungen galten wohl auch für die anderen von dir genannten Personenkreise. Erst 1992 wurden diese Bestimmungen verschärft.
http://recht.germany.ru/aussiedler.db/items/71.html
Wer es ganz genau wissen will, kann sich hier durch die einschlägigen Paragraphen wühlen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/

Viele Grüße
Marvin

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Hallo

Das möchte ich aber etwas präzisieren. Russlanddeutsche
mussten nur nachweisen, daß sie von einem deutschen
Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammten
und die deutsche Kultur gepflegt haben, was immer das heissen
soll.

Es heißt, dass er mindestens einen deutschen Schäferhund gehabt haben musste, um für Kohl als Volksdeutscher zu gelten.

Traf das zu, und der Betreffende hatte nicht aktiv das
kommunistische System unterstützt, zählte er als „deutscher
Volkszugehöriger“.

Stimmt, ein Kommunist konnte unter Kohl nämlich, Kultur hin oder her, kein deutscher Volksgenosse sein, das hatten auch die Nazis schon so gehandhabt. Meine Güte, bin ich froh, dass diese verlogene pseudodemokratische Zeit vorbei ist.

Als deutscher Volkszugehöriger ging man auch relativ schnell
und problemlos in die deutsche Staatsbürgerschaft über, so daß
man nicht von einem Asyl-Status reden kann, weil dem
Betreffenden von Anfang an alle Bürgerrechte zustanden, was
bei Asyl nicht unbedingt der Fall ist.
Ähnliche Bestimmungen galten wohl auch für die anderen von dir
genannten Personenkreise. Erst 1992 wurden diese Bestimmungen
verschärft.

Da kann man von Glück reden. Man stelle sich vor, in Bremerhaven kämen plötzlich 60 Millionen Amerikaner deutscher Abstammung an, alle mit einer Kuckucksuhr im Gepäck, um ihre fortdauernde Heimatverbundenheit zu belegen, und wollten sich unter die wärmende Sonne des deutschen Sozialversicherungssystems begeben.

Gruß
smalbop

Hallo,

Es heißt, dass er mindestens einen deutschen Schäferhund gehabt haben musste, um für Kohl als Volksdeutscher zu gelten.

Half es eventuell auch schon, wenn das sowas im sowjetischen Ausweis vermerkt war. In dieser klassenlosen Gesellschaft stand die Nationalität immerhin im Ausweis. Bei Juden stand da unter Nationalität sogar jüdisch. Da könnten jetzt Vergleiche gezogen werden, die selbstverständlich vollkommen unangemessen wären.

Traf das zu, und der Betreffende hatte nicht aktiv das kommunistische System unterstützt, zählte er als „deutscher Volkszugehöriger“.

Stimmt, ein Kommunist konnte unter Kohl nämlich, Kultur hin oder her, kein deutscher Volksgenosse sein,

Naja, wenn man da so aktiv einen anderen Staat, welcher wiederum die Angehörigen der deutschen Volskzugehörigkeit, ein kleines bißchen nur aber immerhin doch, unterdrückte, unterstützte, konnte es ja mit dem Bekenntnis auch nicht so weit her gewesen sein. Es hat übrigens nicht ausgereicht nur Kommunist zu sein, es musste schon etwas mehr sein.

das hatten auch die Nazis schon so gehandhabt. Meine Güte, bin ich froh, dass diese verlogene pseudodemokratische Zeit vorbei ist.

Und dass obwohl man heute hier noch Deutsch spricht, was die Nazis ja ebenfalls schon so getan haben? Und Rechtsverkehr hatten die doch auch schon? Da ist doch noch allerhand Handlungsbedarf bis die Demokratie vollständig hergestellt ist.

Da kann man von Glück reden. Man stelle sich vor, in Bremerhaven kämen plötzlich 60 Millionen Amerikaner deutscher Abstammung an, alle mit einer Kuckucksuhr im Gepäck, um ihre fortdauernde Heimatverbundenheit zu belegen, und wollten sich unter die wärmende Sonne des deutschen Sozialversicherungssystems begeben.

Gibt es schon nennenswerte Anfragen aus den USA?

Grüße

Traf das zu, und der Betreffende hatte nicht aktiv das kommunistische System unterstützt, zählte er als „deutscher Volkszugehöriger“.

Stimmt, ein Kommunist konnte unter Kohl nämlich, Kultur hin oder her, kein deutscher Volksgenosse sein,

Naja, wenn man da so aktiv einen anderen Staat, welcher
wiederum die Angehörigen der deutschen Volskzugehörigkeit, ein
kleines bißchen nur aber immerhin doch, unterdrückte,
unterstützte, konnte es ja mit dem Bekenntnis auch nicht so
weit her gewesen sein. Es hat übrigens nicht ausgereicht nur
Kommunist zu sein, es musste schon etwas mehr sein.

Oha, wenn das aktuell gerade korrekte „Bekenntnis“ das Kriterium ist, ob man Deutscher sein darf oder nicht, dann haben die die Deutschen im Staate DDR unterdrückenden Stasimitarbeiter und Grenztruppenangehörigen ja Glück gehabt, dass man ihnen ihre deutsche Volkszugehörigkeit nicht 1990 rundheraus absprach. Und die ehemaligen NSDAP-Mitglieder, dass zur Entnazifizierung nicht auch noch die Staatenlosigkeit dazukam.

das hatten auch die Nazis schon so gehandhabt. Meine Güte, bin ich froh, dass diese verlogene pseudodemokratische Zeit vorbei ist.

Und dass obwohl man heute hier noch Deutsch spricht, was die
Nazis ja ebenfalls schon so getan haben? Und Rechtsverkehr
hatten die doch auch schon? Da ist doch noch allerhand
Handlungsbedarf bis die Demokratie vollständig hergestellt
ist.

Du bist zwar ein ganz lustiger, aber deine Hinweise gehen nicht erkennbar ein auf meine Kritik an der seit Bismarck in bedenklicher Kontinuität geübten Politik „Deutscher ist nur, wer mir politisch in den Kram passt, und das ist im Zweifel rechts“.

Da kann man von Glück reden. Man stelle sich vor, in Bremerhaven kämen plötzlich 60 Millionen Amerikaner deutscher Abstammung an, alle mit einer Kuckucksuhr im Gepäck, um ihre fortdauernde Heimatverbundenheit zu belegen, und wollten sich unter die wärmende Sonne des deutschen Sozialversicherungssystems begeben.

Gibt es schon nennenswerte Anfragen aus den USA?

Nein, da man ihnen - etwas inkonsequent, da anders als bei den paar Russland"deutschen" - die Rückkehroption wohlweislich gar nicht erst anbietet.

Gruß
smalbop

Moin,

und was hat das mit der Ursprungsfrage zu tun?

Gandalf

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Danke Michael,

für die schnelle Antwort. Das war genau das was ich wissen wollte.

LG,
Marjon

Moin,

Amt

und was hat das mit der Ursprungsfrage zu tun?

Nichts, soll es aufgrund seiner Plazierung im Artikelbaum erkennbar auch nicht: Es hat mit der Antwort auf die Ursprungsfrage zu tun.

smalbop

kein Asyl für Deutsche
Hallo,

die Sache ist ganz eindeutig hier geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_116.html

Ein Deutscher i.S.d. GG muss nur zur nächsten Botschaft gehen und dort sein Pass beantragen. Hätte man in den 80ern die „DDR-Staatsbürgerschaft“ anerkannt, hätten sämtliche DDR-Flüchtlinge in der Tat Asyl beantragen müssen.

Gruß
Andreas