Darf man Asylanten die mit Duldung in Dt. leben vollzeitlich beschäftigen??
Danke für Antwort.
Gruss
Darf man Asylanten die mit Duldung in Dt. leben vollzeitlich beschäftigen??
Danke für Antwort.
Gruss
Darf man Asylanten die mit Duldung in Dt. leben vollzeitlich
beschäftigen??
Guten Morgen!
Zunächst einmal würde ich nicht von „Asylanten“ sprechen. Das ist nämlich ein übler, abwertend gemeinter Bild-„Zeitungs“-Jargon. Unabhängig von ganz sicher vorkommendem Mißbrauch ist die Asylgewährung für Verfolgte ein hohes Rechtsgut.
Der Asylbewerber wird Papiere besitzen, aus denen sich Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung entnehmen lassen. Nachdem bei mir vor Jahren die Beschäftigung eines Asylbewerbers an behördlichen Einsprüchen scheiterte, empfehle ich im Zweifel Rücksprache mit der Ausländerbehörde und/oder dem Arbeitsamt.
Gruß
Wolfgang
Hallo JayJay,
wenn sie eine Arbeitserlaubnis besitzen, dann ja.
Gruß mic
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wolfgang
Wenn ich recht informiert bin, ist ein Asylbewerber ein Mensch, dessen Asylverfahren noch am Laufen ist, ein Asylant ein Mensch, dem Asyl gewährt wird. Dann gibt es noch die Menschen, denen kein Asyl gewährt wird, die aber eine Aufenthaltsgenehmigung („Duldung“) bekommen, wenn nach deutschem Recht zwar keine ausreichenden Asylgründe vorliegen, aber eine „Rückführung“ nicht angebracht erscheint (da gibt es afaik Unterschiede zwischen der deutschen Rechtsprechung und internationalen Abkommen, die zu soetwas führen)
Ein Asylant hat eine Arbeitserlaubnis (mit Einschränkungen), ein Asylbewerber nicht. Wie es bei den „Geduldeten“ ausschaut, weiss ich nicht.
Völlig Recht hast Du mit dem negativen Beigeschmack des Wortes Asylant, aber ist nicht nur die Bild-Zeitung dran schuld- gewisse Politiker (von rechts bis links) hauen da auch ganz gut auf den Putz.
Gruß
Weikko
Zunächst einmal würde ich nicht von „Asylanten“ sprechen. Das
ist nämlich ein übler, abwertend gemeinter
Bild-„Zeitungs“-Jargon. Unabhängig von ganz sicher
vorkommendem Mißbrauch ist die Asylgewährung für Verfolgte ein
hohes Rechtsgut.Der Asylbewerber wird Papiere besitzen, aus denen sich
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung entnehmen lassen. Nachdem
bei mir vor Jahren die Beschäftigung eines Asylbewerbers an
behördlichen Einsprüchen scheiterte, empfehle ich im Zweifel
Rücksprache mit der Ausländerbehörde und/oder dem Arbeitsamt.Gruß
Wolfgang
Stimmt
Ein Asylbewerber, dessen Asylantrag anerkennt wurde, ist ein anerkannter Asylant. So heißt das offiziell.
Gruß
Nelly