Asylantrag/verfahren aufgrund von Verfolgung wegen Homosexualität

Ich habe eine erweiterte Frage zum Stellen eines Asylantrages wegen Verfolgung von Homosexualität im Libanon.
Kann/darf ein libanesischer Staatsbürger während eines normal genehmigten Besuches in Deutschland zur Asylbehörde(z.B. in Berlin) gehen und halt dort diesen Antrag stellen.
Was müßte der alles dabei haben und welche Umstände der Unterbringung würden ihn-dann-erwarten.

Lieben Dank für sachdienliche Antworten,
David2

Moin,

ein Anrag kann gestellt werden. Vorrausetzung ist, dass er direkt nach Deutschland eingereist ist. Ist er über ein anderes EU-Land eingereist, dann ist dieses zuständig. Da Berlin nicht für die Anhörung von Asylbewerbern aus dem Libanon zuständig ist würde er in ein anders Bundesland verlegt. Dabei würde er wohl zunächst in einer zentralen Erstaufnahmeeinrichtung mit Schlafsälen untergebracht.

Weitere Informationen z. B. hier:
http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/1-der-beginn-des-asylverfahrens/12-wie-und-wo-stellt-man-einen-asylantrag/

Gruß
Grin

Wahrscheinlich geht der Flug nach Deutschland mit Zwischenstop in Griechenland…

Er müßte faktisch sich in Berlin melden und käme dann in das Erstaufnahmelager nach Friedland oder Dortmund?