Ich habe eine erweiterte Frage zum Stellen eines Asylantrages wegen Verfolgung von Homosexualität im Libanon.
Kann/darf ein libanesischer Staatsbürger während eines normal genehmigten Besuches in Deutschland zur Asylbehörde(z.B. in Berlin) gehen und halt dort diesen Antrag stellen.
Was müßte der alles dabei haben und welche Umstände der Unterbringung würden ihn-dann-erwarten.
Lieben Dank für sachdienliche Antworten,
David2