Hallo,
angenommen, eine Stadtverwaltung würde einen Asylbewerber, der in einer Unterkunft wohnt, die von der Stadt bereitgestellt wird, auffordern sämtliche Möbel, die er durch private Spenden erhalten hat, ohne Gegenleistung abzugeben. Müsste er eine solche Enteignung ohne Gegenleistung akzeptieren, auch wenn die ausgehängte Hausordnung der Unterkunft es nicht verbietet, eigene Möbel in die Wohnung zu stellen?
Jooge