Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Angenommen ein Asylbewerber möchte als Tourist nach Dubai reisen, muss er dann ein Visum beantragen? Oder wie erfolgt das?
Liebe Grüße
gtse5t
Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Angenommen ein Asylbewerber möchte als Tourist nach Dubai reisen, muss er dann ein Visum beantragen? Oder wie erfolgt das?
Liebe Grüße
gtse5t
Wo Asylbewerber und welche Staatsangehörigkeit?
Wo Asylbewerber und welche Staatsangehörigkeit?
Heyy,
Asylbewerber in Deutschland und Staatsangehörigkeit wäre afghanisch.
Meine Frage ist halt, ob man überhaupt ein Visum bekommt.
Hallo!
Bin zwar kein Experte im deutschen Asylrecht, aber das Problem wird wohl eher das Asylverfahren in Deutschland sein oder?
Gruß
Tom
Mit der Stellng eines Asylantrages erwirbt der Antragsteller eine Aufenthaltsgestattung. Diese Aufethaltsgestattung wird als Dokument ausgestellt und ist beschränkt auf den Landkreis, in dem der Asylbewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat Verlassen dieses räumlichen Geltungsbereichs ist eine Owi, im Wiederholungsfall eine Straftat.
Das Dokument „Aufenthaltsgestattung“ ist nicht ausreichend zum Grenzübertritt. Die Ausstellung eines Visums auf das Dokument hin ist mehr als unwahrscheinlich.
Andere Dokumente dürfte der Antragsteller aber nicht haben, denn diese werden regelmäßig im Rahmen des Asylverfahrens von der Behörde in Verwahrung genommen.
Würde der Antragsteller dennoch in Besitz eines Passes sein (es kann ja nur der Staat sein, aus dem er geflüchtet ist) und er benutzt ihn und lässt sich zudem noch ein Visum für einen weiteren Staat reinkleben/stempeln, so könnte das das Ende des Asylverfahrens nach sich ziehen. Eine legale Wiedereinreise nach Deutschland wäre damit unwahrscheinlich, eine Zurückweisung eher wahrscheinlich.
Es ist meines Erachtens nach auch widersinnig, einerseits aus einem Staat zu flüchten, andererseits aber Dokumente (den Pass) genau dieses Staates zu nutzen, um damit durch die Welt - hier in eien muslimischen Staat - zu reisen. Das bedeutet doch nichts anderes, dass man sich mit der Nutzung des Passes wieder dem Schutz des Staates unterstellt, aus dem man geflüchtet ist - und das zieht das Ende des Asylverfahrens Kraft Gesetzes nach sich, es wäre lediglich noch die amtliche Feststellung notwendig, dass dem so ist.
Also mein Rat:
Er soll sein Asylverfahren abschließen, sich streng an die Verfahrensvorschriften halten undkeinesfalls ohne ausländerbehördliche Genehmigung den Geltungsbereich verlassen!! Sonst ist das Asylverfahren schneller zu Ende als man denkt. Selbst wenn er es schaffen würde, ins Ausland und wieder zurück zu reisen, die Entscheidung des Bundesamtes wird dadurch sicherlich nicht positiv beeinflusst, die Wahrscheinlichkeit der Anerkennung einer bis dahin nur behaupteten politischen Verfolgung nimmt dadurch gravierend ab.
Zwar würde er auch nach Ende des Asylverfahrens nicht abgeschoben, aber so als geduldeter Ausländer hat man noch weniger Möglichkeiten als ein Asylbewerber.
Gruss
Iru