Liebe/-r Experte/-in,
ich betreue im Rahmen der Jugendhilfe ein 15-jähriges Mädchen aus Mazedonien mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung. Ihr mazedonischer Pass läuft Ende des Jahres aus. Eine Neuerteilung des Passes ist seit 2007 nur in Mazedonien möglich. Fragen: Werden im Rahmen der Übernahme der Passbeschaffungskosten gem. § 6 AsylbLG auch die Reiskosten ins Ausland (in diesem Fall die Hauptstadt Skorpje) für sie und ihre Mutter erstattet? Wenn dies möglich ist, wie sollte wir bei der Antragsstellung vorgehen? Gibt es spezielle Regelungen bei Minderjährigen (z.B. Härtefallregelung)?
Hi
zum AsylbLG bin ich überfragt. Aber im Board von info4alien kann man dir da sicher helfen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
gruß fons
danke alfons