ich muss ein Referat über das AsylVfG und den Ablauf eines Asylverfahrens halten.
Ich habe mich soweit auch ganz gut am Gesetzestext entlangarbeiten können.
Was mir allerdings noch unklar ist, ist der Unterschied bei der Ablehnung eines Asylantrages zwischen unbegründet und offensichtlich unbegründet.
Der offensichtlich unbegründete Asylantrag ist ja im § 30 AsylVfG erklärt. Dort steht im Abs. 1, dass die Vorraussetungen für die Zuerkennung als Asylberechtigter und Flüchtlingseigenschaft offensichtlich nicht vorliegen und darunter dann noch erläuternte Punkte.
Was bedeutet dann aber der unbegründete Asylantrag? Hierbei wird die Flüchtlingseigenschaft bzw. Asylberechtigung doch auch nicht zuerkannt?
ein unbegründeter Asylantrag liegt dann vor wenn z.B. Bill
Gates in D um Asyl bittet weil er in den USA zuviele Steuern
zahlen muss.
Das muss dann nicht groß geprüft werden und wird sofort als
„unbegründeter Asylantrag“ abgelehnt.
der von dir geschilderte fall ist der eines offensichtlich unbegründete asylantrags gem. § 30 asylvfg.
der unbegründete asylantrag ist der oberbegriff für anträge, die die sachlichen voraussetzung für die asylgewährung nicht einhalten.
der unbegründete asylantrag ist weiter zu unterscheiden, ob er offensichtlich unbegründet (§§ 29ff. asylvfg) ist oder ein sonstiger grund für die ablehnung vorliegt.
die auswirkungen für die offensichtliche unbegründetheit sieht man klar in § 36 asylvfg. sie führt zu einer beschleunigten erledigung des (gerichtl.) eilverfahrens, z.b. dergestalt, dass in abs.1 eine ausreisefrist von nur einer woche vorliegt und gegen die abschiebungsandrohung ebenfalls nur eine woche für den eilrechtsschutz verbleibt, abs.3.
bill gates müsste also schleunigst handeln, wenn er gegen die abschiebungsandrohung vorgehen möchte…
das hat nicht unmittelbar etwas mit dem GG zu tun, sondern damit, dass die voraussetzungen des asylantrags (§ 13 asylvfg) nicht vorliegen. und ja, der antrag wird dann abgelehnt.