AT-Vertrag - Arbeitszeit und -ort

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu folgender hypothetischer Situation:

Ein Zahnarzt ist bei einem Medizinproduktehersteller als wissenschaftlicher Berater angestellt und hat einen AT-Vertrag.

Der Vertrag definiert zwar die Vertragspartner mit Name und Anschrift, allerdings äußert sich dieses Dokument in keiner Zeile zum Einsatzort des Arbeitnehmers.

Der Arbeitnehmer hat seit drei Jahren seine Tätigkeit am Standort des Arbeitgebers verrichtet und hat dort auch ein Büro.

Der Vertrag enthält auch keine Regelung zum Thema Arbeitszeit. Es ist weder eine Mindest- noch eine maximale Arbeitszeit angegeben. Die einzige Formulierung, die Bezug darauf nimmt, lautet:
„Mit dieser Gehaltsregelung ist etwaige Mehr, Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten. Vereinbarungen zwischen XXXXXXXX und dem Betriebsrat über die regelmäßige Arbeitszeit gelten ausdrücklich nur für Tarifangestellte.“

Ansonsten gibt es keine Regelung zum Thema „Arbeitszeit“.

Noch eine Zusatzinformation: Der Arbeitnehmer stellt der Firma Spezial-Know-How zur Verfügung, welches sehr dünn gesät ist. Von 8.000 Mitarbeitern haben 5 Personen dieses Spezialwissen.

Meine Fragen:
Kann der Arbeitnehmer seine Tätigkeit auch von einem anderen Ort aus ausüben (Home-office) oder hat der Arbeitgeber da ein Interventionsrecht (Anwesenheitspflicht?) ?

Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter auf eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden „festnageln“ oder ist der Mitarbeiter da relativ „frei“ in der Entscheidung, da bisher keine Regelung dazu besteht (Zeiterfassung wurde nicht betrieben) ?

Es dankt für jeden Hinweis

MadMorphi

Hi!

Kann der Arbeitnehmer seine Tätigkeit auch von einem anderen
Ort aus ausüben (Home-office) oder hat der Arbeitgeber da ein
Interventionsrecht (Anwesenheitspflicht?) ?

Wenn nichts vereinbart ist, wird der AG einfach seinen Joker ziehen, der da heißt: Direktionsrecht.

Kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter auf eine bestimmte Anzahl
von Arbeitsstunden „festnageln“ oder ist der Mitarbeiter da
relativ „frei“ in der Entscheidung, da bisher keine Regelung
dazu besteht (Zeiterfassung wurde nicht betrieben) ?

Es wird im Zweifel dann wohl das als „normal“ gedeutet, was in der Vergangenheit üblich war oder was vergleichbare Mitarbeiter an Zeit arbeiten.

VG
Guido