[bitte beachten: es geht um in Österreich abgeschlossene Verträge]
unter welchen Umständen kann man einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit bzw. einer festgelegten Laufzeit vorzeitig beenden?
Was ist z.B. wenn man den Gegenstand des Vertrages nicht länger nutzen kann, weil man z.B. das Land verlässt (verlassen muss), im Vertrag aber eine landesgebundene Dienstleistung steht?
Wenn die Frage zu generell gestellt ist, kann ich sie exemplarisch gerne weiter einschränken.
[bitte beachten: es geht um in Österreich abgeschlossene
Verträge]
Was noch nicht bedeutet, dass der Vertrag österreichischem Recht unterliegt. Daher benötigen wir mehr Sachverhalt.
unter welchen Umständen kann man einen Vertrag mit einer
Mindestlaufzeit bzw. einer festgelegten Laufzeit vorzeitig
beenden?
Was ist z.B. wenn man den Gegenstand des Vertrages nicht
länger nutzen kann, weil man z.B. das Land verlässt (verlassen
muss), im Vertrag aber eine landesgebundene Dienstleistung
steht?
Was noch nicht bedeutet, dass der Vertrag österreichischem
Recht unterliegt. Daher benötigen wir mehr Sachverhalt.
Um welchen Vertrag soll es gehen?
OK, nehmen wir als Beispiel einen Handy-Vertrag mit einem österreichischen Provider der über 3 Jahre geschlossen wird und der Kunde muss nach einem Jahr nach Deutschland umziehen.
Hi Arne,
ich schätze, dass auch in Austria Vertragsrecht gilt. „Vertrag ist Vertrag“.
Lies ihn mal durch und sieh nach ob etwas bestimmtes vereinbart wurde, wenn die vorzeitige Kündigung angestrebt werden soll.
Übrigens: In D habe ich es schon erlebt, dass eine liquidierte Firma die Handyverträge mit der T-Mobile weiter erfüllen sollte.
Selbst die amtliche Bestätigung, dass es die Firma nicht mehr gibt und es auch keine Unterzeichnungsberechtigte und Verantwortliche, hat nichts genutzt.
Das Angebot, alle noch fälligen Grundgebühren bis zum Vertragsende im Voraus zu bezahlen, wurde abgelehnt.
Ergebnis:
T-Moble wartet jetzt die nächsten Jahre auf Geld, weil sie es ja nicht auf einmal haben wollte.
Es gibt keine Firma, Konten, Personen mehr an die sie sich halten könnte.
Wer mit dem Kopf durch die Wand will, holt sich halt manchmal böse Beulen *g*.
Bei Privatpersonen ist das ja leider anders.
Wenn die Mobile-Firma auf Vertragserfüllung besteht, wird dir nichts weiter übrig bleiben, als ihn einzuhalten.
Geld sparen kann man dann nur noch dadurch, dass man den Vertrag auf die billigste Grundgebühr umstellen lässt.
War jetzt nichts rechtliches… nur Erfahrung und wie ich handeln würde, wenn keine Einigung möglich.
BJ
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