Ich hab da eine Frage dazu. Wie erkennt man die beiden oberen?
Ein paar gute Antworten kamen ja schon. Ergänzend dazu:
Leichenstarre entsteht durch den Sauerstoffmangel - Muskeln brauchen Sauerstoff, um sich zu entspannen. Nach einer Weile löst sie sich jedoch wieder, aufgrund beginnender Verwesung sterben die Muskeln halt ab und entspannen sich so auch.
Desweiteren sei noch einmal wiederholt: Nobody’s dead until he’s warm and dead! Unterkühlte Patienten können manchmal auch „steif“ wirken - das ist dann keine Leichenstarre.
Leichenflecken entstehen, wie Wiz beschrieben hat, durch das Absinken der roten Blutkörperchen, es sind also quasi tatsächlich so etwas wie große blaue Flecken. Sie sind am ganzen Körper zu finden, insbesonder ihrer Natur nach „unten“ - welche Seite auch immer gerade „unten“ ist.
Der Verwesungsgeruch stellt sich recht bald ein, nach wenigen Stunden geht das los. Kann man nicht beschreiben, auch hier kann ich mich nur anschliessen: Wenn Du das einmal riechst, WEISST Du, was es ist.
Insgesamt kann man sagen, daß sichere Todeszeichen eine Sache sind, die man rein intuitiv recht sicher erkennen kann. Liegen sie vor, wird kaum einer noch behaupten „Der könnte ja noch leben bzw zu retten sein!“. Kein schönes Bild, aber ein deutliches.
Eure Einstellung sollten wirklich alle haben. Und jetzt habe
ich wenigstens auch noch eine Vorstellung von den med. Fakten.
Und so sind auch die rechtlichen Bedingungen, Wiederbelebung
ohne Arzt abzubrechen ist streng genommen strafbar!
Wo steht das?
aber eine Fehleinschätzung eines Laien
könnte schon im Zweifelsfall einen Staatsanwalt mal
herausfordern.
Hier muß ich (leider) widersprechen. Auch hier ein Fakt, der eigentlich kontraproduktiv ist, aber: Kein Laie ist gesetzlich verpflichtet zu reanimieren. AFAIK ist der entscheidende § 323c StGB, und der sagt
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten,…“
Dieses „ihm den Umständen nach zuzumuten“ lässt doch recht viel Freiraum - wie will man jemandem zumuten, zu reanimieren, der nicht weiß, wie? Wie will man jemandem nachweisen, daß er weiß, wie das geht?
Ein Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen reicht nicht aus, um Kenntnis nachzuweisen. Die Pflicht zur qualifizierten Hilfeleistung trifft lediglich Menschen mit einer medizinischen Ausbildung, also medizinisches Assistenzpersonal (Krankenpfleger, Rettungsassistenten etc.) und Ärzte.
IANAL, aber ich kann mir keinen Staatsanwalt vorstellen, der da einen Laien anklagen würde, und keinen Richter, der solchen Schabernack mitmachen würde.
Lehrmeinung der Arbeitsgemeinschaft für Erste Hilfe (die werden sich informiert haben) ist es, daß ein Laie lediglich zum Absetzen eines Notrufes gesetzlich verpflichtet ist, da dieser immer und jedem zumutbar ist, alles darüber hinausgehende ist quasi „freiwillig“.
Nichtsdestotrotz fordert der Gesetzgeber Hilfeleistung, und „die Moral“ ebenso.
es ging mir hier, wie ich auch schrieb, ausdrücklich um die Beendigung bereits begonnener Reanimationsmaßnahmen, nicht um deren erstmalige Aufnahme! Und sobald die Reanimation begonnen worden ist, hat man eine Garantenstellung inne, und von der kommt man dann auch legal erst wieder weg, wenn der Arzt da ist. Darst Du einem Juristen mit zwei Examina ruhig glauben.
Gruß vom Wiz
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es ging mir hier, wie ich auch schrieb, ausdrücklich um die
Beendigung bereits begonnener Reanimationsmaßnahmen, nicht um
deren erstmalige Aufnahme! Und sobald die Reanimation begonnen
worden ist, hat man eine Garantenstellung inne, und von der
kommt man dann auch legal erst wieder weg, wenn der Arzt da
ist.
Autsch, haste Recht, ich hab nicht genau gelesen. Der einzige sonstige legale Fall für nen Abbruch wäre wohl körperliche Erschöpfung.
Darst Du einem Juristen mit zwei Examina ruhig glauben.
Es lag mir fern, Deine Kompetenz in Frage zu stellen
Teilst Du denn die skizzierte Auffassung bzgl. Aufnahme der Rea?
Autsch, haste Recht, ich hab nicht genau gelesen. Der einzige
sonstige legale Fall für nen Abbruch wäre wohl körperliche
Erschöpfung.
Jau, oder eben sichere Todeszeichen, die vielleicht erst nachträglich von einem weiteren Hinzukommenden entdeckt werden (habe dazu damals in der Rechtsmedizinvorlesung mal einen abenteuerlichen Fall gehört, von dem ich nicht weiß, ob er tatsächlich der Realität entsprach. Da hat jemand mit einer HLW angefangen, obwohl die Leiche schon deutlich älter war).
Teilst Du denn die skizzierte Auffassung bzgl. Aufnahme der
Rea?
Jein, einerseits wird es üblicherweise so gehandhabt, andererseits denke ich immer, dass man die Leute ruhig auch etwas mit der strafrechtlichen Keule dazu bringen sollte erst einmal zuzupacken und nicht wegzuschauen.
Hallo MecFleih,
wunderbar auf den Punkt gebracht. Man wünscht sich manchmal, daß ein dann leider zum Apalliker Gewordener nicht, oder ein unterkühltes Kind länger reanimiert worden wäre, aber das sind unnütze Diskussionen. In Deutschland wird vom Laien zu spät und meist falsch reanimiert und das aus den Gründen die in der obigen Diskussion klar werden.
Ein Laie muß feststellen können wann eine Atmung und wann ein Herz stillsteht.Punkt!
Er muß beides künstlich in Gang halten können bis ein Fachmann kommt.Punkt!
Nicht mehr und nicht weniger und das ist wirklich kein Hexenwerk.
Jede Diagnosestellung und Diskussion über Hirntod usw.gehört hier einfach nicht her und verschwendet nur kostbare Zeit, die den bedauernswerten Reanimierten dann vielleicht erst zum Apalliker macht.
Gruß Mister Jones
Anmerkung: für die,die nichts mit Apalliker anfangen können. Es handelt sich dabei um einen meist irreparablen Hirnschaden (z.B. durch Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff).
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