Ich bin bei einem Hersteller für Ventile für Kolbenkompressoren
beschäftigt. Leider ist für uns nicht klar, ob wir diese Teile eine
Konformitätserklärung beibringen müssen.
Die Kompressoren gelten als nicht-elektrische Betriebsmittel, die zu
Zündquellen werden können. Die Frage ist nun, ob unsere Ventile, die
von den Kompressorenbetreibern in bestehende Anlagen bzw. von
Kompressorenherstellern in neue Geräte eingebaut werden, unter die
ATEX 100a fallen.
durch die Neuregelung der EG-Richtlinie 94/9/EG werden nun auch andere als elektrische Risiken beim Betrieb von Anlagen und Maschinen in expolosionsgefährdeten Bereichen beachtet.
In Deinem Fall muss von Dir eine Herstellererklärung für die Ventile ausgestellt werden (wie bisher). Die Gefährdung kommt erst durch den Zusammenbau in einem Kompressor zustande. Der Hersteller des Kompressors muss daher die Konformitätserklärung erstellen. Die Ventile fallen somit nur durch den Zusammenbau im Kompressor unter die ATEX 100a.
Grüße
Hermann
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Für neue Anlagen macht das Sinn. Wir wollen aber mit unseren Ventilen an alten Kompressoren, die Ventile ersetzen. Sofern dadurch keine Leistungsveränderung eintritt, wäre ja alles klar. Leider ist es aber meistens so, dass die Kompressorbetreiber im Rahmen einer Revision auch die Leistung der Anlage verbessern wollen.
Nach unserer Interpretation müsste dann für unsere Ventile (lt. Richtlinie eine Komponent) eine Konformitätserklärung erstellt werden.
Wenn Du das anders siehst, wären wir sehr froh, wenn Du uns sagen könntest, worauf Deine Annahme beruht.
Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass wir in der Schweiz produzieren, wobei dies ja laut bilateralem Abkommen mit der EU kein Nachteil sein darf.