ATG hat den Auftrag nicht erfüllt. Kann ich mein Geld zurück fordern?
2009 wurde ein Werksvertrag geschlossen und die Nachmessung nach zwei Jahren hat ergeben das das Verfahren kein Erfolg hatte.
Nun wurde Nachgebessert mit einem neuen Verfahren…
ATG hat den Auftrag nicht erfüllt. Kann ich mein Geld zurück fordern?
2009 wurde ein Werksvertrag geschlossen und die Nachmessung nach zwei Jahren hat ergeben das das Verfahren kein Erfolg hatte.
Nun wurde Nachgebessert mit einem neuen Verfahren…
Es tut mir Leid, aber ich bin Trockenleger a.D. und kein Anwalt. Diese Problematik ist generell schwer für Gerichte zu beurteilen. Ich habe auch ein Gerichtsverfahren hinter mir. Ein Gutachter urteilt so, ein anderer anders. Ich habe damals viel Geld verloren, obwohl meine Arbeit ok war. Der Richter sah das anders, auch nachdem der zweite Gutachter sagte, dass es weiterer Untersuchungen bedarf. Gewonnen haben bei dieser Sch… eigentlich nur die Anwälte. Aber ein gutes zuletzt für Sie: Die Richter schlagen sich gern auf die Seite der Verbraucher, in diesem Fall Sie.
Also wenn wir das richtig verstanden haben haben wir ein Recht auf Kostenerstattung? Wir haben über 7000€ gelöhnt. Und für null Erfog ist das wohl etwas viel… viel zu viel…
Wir wollen ja nun nicht gleich vor Gericht ziehen. Aber wenn ATG sich stur stellt… dann wird uns nichts anderes übrig bleiben.
1.Generell köbnnen Sie natürlich eine schlechte Ware im Gewährleistungszeitraum reklamieren. Laut BGB müssten Sie 5 Jahre Gewähr für eine Bauleistung haben. Manche Firmen versuchen, das auf zwei Jahre zu verkürzen. Ich bin mir nicht sicher, ob das bei Privatpersonen überhaupt legal ist. Anwalt fragen!
2. Haben Sie die Firma um Nachbesserung gebeten? Wenn nicht, stehen meiner Meinung nach Ihre Chancen schlecht. Aber: Anwalt fragen!
3. ATG ist ein sehr großes Unternehmen, wenn nicht sogar das größte in Deutschland auf diesem Sektor. Sie sind mit Sicherheit nicht die Ersten, die ATG verklagen. Das heißt, die sind für solche Fälle gewappnet, haben mit Sicherheit richtig gute Anwälte.
Und außergerichlich werden Sie von ATG höchstens ein müdes Lächeln bekommen. Sie kennen ja den Spruch: Recht haben heißt noch lange nicht, das Recht auch zu bekommen!
Mein Fazit: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann klagen Sie. Haben Sie keine, dann können unter schlechten Voraussetzungen schnell noch einmal zwei- bis dreitausend Euro dazu kommen. Geht das ganze vielleicht noch in die zweite Instanz, wird die Sache teurer als Ihr derzeitiger Verlust. Wie gesagt, das sind meine Erfahrungen. Also noch einmal mein Rat: Hören Sie sich in Ihrem Kollegen- oder Bekanntenkreis nach einem seriösen Anwalt um. Der wird Ihnen unter Umständen eine kostenfreie Beratung zukommen lassen, nach der Sie sich dann entscheiden können. Auf jeden Fall ist die Beratung aber günstiger als ein Prozess. Ach ja, die Verbraucherzentralen gibt es ja auch noch. Ich wünsche Ihnen bei Ihren weiteren Schritten viel Erfolg. Aber wie gesagt, ohne Anwalt kommen Sie an dieser Stelle nicht weiter.
MfG UW
Mich würde interessieren was für ein Verfahren angewendet wurde.
Anonsten: Rechliche Auskünfte kann ich leider nicht erteilen. Mit freundlichen Grüßen
K. Taeubig
Hallo, mich würde interessieren, ob du gegen ATG vorgegangen bist? Was kam dabei heraus? Grüsse Michaela