Hallo Leute,
nach dem Pariser Übereinkommen von 1960, das meines Wissens auch von der BRD ratifiziert wurde, haftet der Betreiber einer Atomanlage mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die aus dem Betrieb der Anlage entstehen, sofern die Ursache keine kriegerische Handlung oder eine Naturkatastrophe ist.
Nach dem Atomgesetz (ich glaube § 34) ist die Bundesregierung verpflichtet, den Betrieber einer Atomanlage von Schadenersatzforderungen freizustellen, sofern diese nicht aus der Deckungssumme (derzeit 2,5 Mrd. €) beglichen werden können.
Ich würde mich freuen, wenn jemand einem naiven Physiker die folgenden Fragen beantworten könnte:
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Widersprechen sich das Pariser Abkommen und das Atomgesetz nicht an dieser Stelle?
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Sehe ich das richtig, dass die Bestimmung im Atomgesetz de facto eine Haftungsbeschränkung ist?
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Wer kommt dann für die Schäden auf, die über die Deckungssumme hinausgehen? Meines Wissens hat eine Studie für das BMWi mal eine Schadenshöhe von 5 Bio. € für ein Unglück vergleichbar Tschernobyl in D abgeschätzt.
Grüße, Thomas
Hallo!
Was ist denn daran unklar ?
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Ja,es widerspricht dem Abkommen,zumindest dem Text nach. Aber nicht dem Sinne nach.
Sinn ist ja,es soll einen geben,der im Fall der Fälle haftet. Und den gibt es ja. Ob Betreiber,Versicherung oder Staat.
Letzterer ist der potentere.
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Ja,es ist eine Beschränkung. Aber von staatlicher Seite so gewollt,weil man den Atomstrom haben wollte und es ja jemand betreiben musste.
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Es haftet der Staat (wer denn sonst,wer kann es sonst bezahlen oder auch nur annähernd ausgleichen?)
Doch gerade der Betreiber nicht und dessen Versicherung auch nicht.
Eine VS für volle Deckungszusage würde sich nämlich überhaupt nicht finden lassen,bzw. deren Prämien nicht bezahlen lassen. Und das haftende Vermögen ? Was ist das schon gegen die Staatshaftung ?
Und im Fall Tschernobyl mögen das aufsummierte Schäden vor Ort,in RUS oder UKR sein,und die in allen weiteren Nachbarn,nah und fern.
Nur,die bezahlt doch ebenfalls der Staat,der russische,der ukrainische,der deutsche usw.
Eine Versicherung oder gar der Betreiber allein wäre doch schon zusammengebrochen,oder nicht ?
mfG
duck313