Attest für Begleitperson im Krankheitsfall

Nach einer plötzlichen und heftigen Abszessbildung in zwei benachbarten Backenzähnen und starken Schwellung der Wange, musste ich mehrfach am Wochenende zum Notdienst und danach täglich zu meinem Zahnarzt. Mir ging es ziemlich übel, wegen der sehr starken Schmerzen der absterbenden Zähne (der 2. Zahn wurde erst 3 Tage nach dem 1. Zahn diagnostiziert und wurzelbehandelt). Die folgenden Tage musste ich täglich zum Zahnarzt, am letzten Freitag kam noch eine Regenbogenhautentzündung hinzu (wegen des Rheumas) mit der ich wieder starke Schmerzen im Auge hatte und nur mit einem Auge sehen konnte.
Ich nahm wegen der Zähne starke Schmerzmittel ein sowie ein ANtbiotikum, die Regenbogenhautentzündung wird mit 2 Augentropfen behandelt.
Dabei hatte ich immer Schwindel, musste mich beim Gehen abstützen, konnte nur kurze Zeit stehen etc.
Zuhause schlief ich viel und lag fast nur im Bett.
Zudem habe ich mehrere chronische Erkrankungen, bin also häufig im Alltag auf seine Hilfe angewiesen, erst recht dann in so einem akuten Fall.
Da ich alleine nicht hätte zum Arzt gehen können (er lieh dafür ein Auto oder wir fuhren mit dem Taxi, weil ich beim 1. Versuch im Bus fast zusammengeklappt bin und mich auf der Straße übergeben musste) und auch zu Hause Hilfe benötigte (Essen machen, EInkaufen, aufpassen daß ich nich umkippe etc.), sagte mein Freund (wir wohnen zusammen) ein 3 tägiges Seminar, daß er besuchen wollte und für das er hätte verreisen müssen, ab (er ist Student). Damit er keine Versäumnisgebühr zahlen muss, verlangt man von ihm nun eine Bescheinigung vom Arzt, die bezeugt, daß es erforderlich war mich zu Begleiten und zu betreuen. Meine Krankschreibungen und frühere ärztliche Atteste sowie mein Behindertenausweis (GdB 80% ohne Sondermerkzeichen) genügten hierfür nicht.

MEINE FRAGE: Kann ich solch einen Attest vom Azt für meinen Partner bekommen und wenn ja, wie nennt man soetwas? Ich kenne sowas nur von Eltern, die ihre Kinder betreuen müssten. Müsste ich damit zu meinem Hausarzt gehen, oder sollte es der Zahnazt & Augenarzt ausstellen, wenn das überhaupt zulässig ist? Vielen Dank für die Hilfe und sorry für den langen Text.

Nach einer plötzlichen und heftigen Abszessbildung in zwei
benachbarten Backenzähnen und starken Schwellung der Wange,

So etwas passiert nicht plötzlich!

musste ich mehrfach am Wochenende zum Notdienst und danach
täglich zu meinem Zahnarzt. Mir ging es ziemlich übel, wegen
der sehr starken Schmerzen der absterbenden Zähne (der 2. Zahn
wurde erst 3 Tage nach dem 1. Zahn diagnostiziert und
wurzelbehandelt). Die folgenden Tage musste ich täglich zum
Zahnarzt, am letzten Freitag kam noch eine
Regenbogenhautentzündung hinzu (wegen des Rheumas) mit der ich
wieder starke Schmerzen im Auge hatte und nur mit einem Auge
sehen konnte.
Ich nahm wegen der Zähne starke Schmerzmittel ein sowie ein
ANtbiotikum, die Regenbogenhautentzündung wird mit 2
Augentropfen behandelt.
Dabei hatte ich immer Schwindel, musste mich beim Gehen
abstützen, konnte nur kurze Zeit stehen etc.
Zuhause schlief ich viel und lag fast nur im Bett.
Zudem habe ich mehrere chronische Erkrankungen, bin also
häufig im Alltag auf seine Hilfe angewiesen, erst recht dann
in so einem akuten Fall.
Da ich alleine nicht hätte zum Arzt gehen können (er lieh
dafür ein Auto oder wir fuhren mit dem Taxi, weil ich beim 1.
Versuch im Bus fast zusammengeklappt bin und mich auf der
Straße übergeben musste) und auch zu Hause Hilfe benötigte
(Essen machen, EInkaufen, aufpassen daß ich nich umkippe
etc.), sagte mein Freund (wir wohnen zusammen) ein 3 tägiges
Seminar, daß er besuchen wollte und für das er hätte verreisen
müssen, ab (er ist Student). Damit er keine Versäumnisgebühr
zahlen muss, verlangt man von ihm nun eine Bescheinigung vom
Arzt, die bezeugt, daß es erforderlich war mich zu Begleiten
und zu betreuen. Meine Krankschreibungen und frühere ärztliche
Atteste sowie mein Behindertenausweis (GdB 80% ohne
Sondermerkzeichen) genügten hierfür nicht.

MEINE FRAGE: Kann ich solch einen Attest vom Azt für meinen
Partner bekommen und wenn ja, wie nennt man soetwas? Ich kenne
sowas nur von Eltern, die ihre Kinder betreuen müssten. Müsste
ich damit zu meinem Hausarzt gehen, oder sollte es der Zahnazt
& Augenarzt ausstellen, wenn das überhaupt zulässig ist?
Vielen Dank für die Hilfe und sorry für den langen Text.

Ein kurzer Text von beiden Ärzten, einmal Zahnarzt und einmal vom Augenarzt, dürfte genügen, dafür gibt es keine Bezeichnung. Anrufen und Fragen.