Attest ueber ADS/schlechtes Gedaechtnis - Gericht?

Hallo,

angenommen jemand hat ADS (Aufmerksamkeitsdefizitssyndrom) sowie ein schlechtes Gedaechtnis und vergisst deshalb oft kleine Dinge mit schwerwiegenden Folgen (z.B. ein Formular rechtzeitig abzugeben was ihn mehrere tausend Euro Strafe kostet oder sich fuer Klausuren einzuschreiben was dazu fuehrt dass er ein Jahr vom Studium aussetzen muss).

Wenn diese Person ein psychiatrisches Gutachten ueber ADS sowie sein schlechtes Gedaechtnis (was damit zusammenhaengt) hat - muss ein Gericht dies anerkennen und kann das Gericht ein Amt oder eine Hochschule dazu zwingen die Nichteinhaltung von Fristen nicht so hart zu bestrafen?

Gruss und Dank

Desperado

Moin, Desperado,

muss ein Gericht dies anerkennen

es muss nicht, es kann.

kann das Gericht ein Amt oder eine Hochschule dazu zwingen
die Nichteinhaltung von Fristen nicht so hart zu bestrafen?

Nein. Amt oder Hochschule halten sich an Recht und Gesetz, damit sie nicht selbst vor den Richter gezerrt werden - und ein Gericht soll sie davon abhalten?

Sollten die Gesetze im Einzelfall wirklich mal zu hart sein, besteht immer noch die Möglichkeit, um Gnade zu betteln, sei es direkt bei Amt oder Hochschule oder per Petition.

Du erlaubst, dass ich meinen Senf dazugebe: Wenn jemand Dinge vergisst, dann sind sie ihm nicht wichtig genug, egal, ob da ADS vorliegt oder Verliebtsein oder sonstwas.

Gruß Ralf

muss ein Gericht dies anerkennen

es muss nicht, es kann.

Zumindest ist das Gericht doch der Wahrheit verpflichtet. Berücksichtigen im Sinne von „zur Kenntnis nehmen und würdigen“ muss das Gericht es, Entscheidungserheblichkeit vorausgesetzt, also sehr wohl. Das steht nicht etwa im freien Ermessen.

kann das Gericht ein Amt oder eine Hochschule dazu zwingen
die Nichteinhaltung von Fristen nicht so hart zu bestrafen?

Nein. Amt oder Hochschule halten sich an Recht und Gesetz,
damit sie nicht selbst vor den Richter gezerrt werden - und
ein Gericht soll sie davon abhalten?

Die Argumentation verstehe ich nicht. Letztlich sagst du damit, dass öffentliche Stellen sich ja immer gesetzestreu verhalten, so dass es hier keiner gerichtlichen Kontrolle bedürfe. Das entspricht nicht der Erfahrung der Rechtspraxis.

Sollten die Gesetze im Einzelfall wirklich mal zu hart sein,
besteht immer noch die Möglichkeit, um Gnade zu betteln, sei
es direkt bei Amt oder Hochschule oder per Petition.

Die Frage lautet hier aber doch, ob das Gesetz falsch angewendet wird. Zum Beispiel könnte doch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt sein, der zwar wörtlich nur selten im Gesetz steht, aber das gesamte öffentliche Recht durchzieht, weil er aus dem Grundgesetz herausgelesen wird.

Du erlaubst, dass ich meinen Senf dazugebe: Wenn jemand Dinge
vergisst, dann sind sie ihm nicht wichtig genug, egal, ob da
ADS vorliegt oder Verliebtsein oder sonstwas.

Ich habe kein ADS und kenne auch niemanden, der ADS hat, aber ich zweifle stark daran, dass du das beurteilen kannst.

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Moin, Mevius,

Berücksichtigen im Sinne von…
Letztlich sagst du damit…
Die Frage lautet hier aber doch…

das ist richtig lieb, was Du da alles hineinliest. Du gestattest aber, dass ich die Fragen so hinnehme, wie sie gestellt wurden. Sollte ich etwas falsch verstanden haben, so lasse ich mich gerne aufklären - vom Fragesteller.

Gruß Ralf

Leider ist sowohl in rechtlicher als auch in medizinischer Hinsicht zweifelhaft, dass du dich zur Frage sachgerecht geäußert hast. Da sah ich mich schon genötigt einzuschreiten. Eine höfliche Formulierung liegt mir mehr als Gepoltere, aber was ich eigentlich sagen wollte, hätten diverse andere wohl eher so formuliert: Was für ein Quatsch, den du da schreibst! Inhaltlich trifft das leider auch zu, nur die Wortwahl wollte ich vermeiden.

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Hallo,

Wenn diese Person ein psychiatrisches Gutachten ueber ADS
sowie sein schlechtes Gedaechtnis (was damit zusammenhaengt)
hat - muss ein Gericht dies anerkennen und kann das Gericht
ein Amt oder eine Hochschule dazu zwingen die Nichteinhaltung
von Fristen nicht so hart zu bestrafen?

Hier werden m.E. zwei Sachverhalte unnötigerweise vermischt.

Gegen die Berechtigung und Höhe einer „Bestrafung“ einer Institution kann grundsätzlich jeder klagen. Es wird eine Entscheidung vom Gericht hinsichtlich einer „technischen, institutionellen, verwaltungsrechtlichen“ Frage erfolgen, die anschließend für alle Nutzer dieser Einrichtung gilt. Eine individuelle Begründung wie z.B. Krankheit wird in der Entscheidungsfindung des Gerichts keine Rolle spielen.

Um das individuelle Problem und dessen Folgen hat sich der Betroffene selbst zu kümmern, notfalls mithilfe einer anderen Person, die seine Termine und Angelegenheiten für ihn regelt. Für ihn gelten bei Nutzung einer Institution oder anderen Dingen (z.B. öffentliche Vekehrsmittel) die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle anderen auch. Er hat dementsprechend individuell Vorsorge zu tragen.

Grüße
Tommy

  1. Wenn Du als MOD sprichst, dann setz gefälligst vorher den Hut auf.
  2. Wenn Du fachlich anderer Meinung bist, dann antworte dem Fragesteller, anstatt Dich mit meinem Stil auseinanderzusetzen.
  3. Auch MODs sollten lernen können zu grüßen.

OT Vergesslichkeit

Wenn jemand Dinge
vergisst, dann sind sie ihm nicht wichtig genug,

Ein Vorurteil, das immer wieder verbreitet wird, aber weder den Vergesslichen noch den indirekt Betroffenen hilft. Ich zum Beispiel bin sehr vergesslich; ich vergesse aber auch meinen Lieblingsfilm im Fernsehen, auf den ich mich wochenlang gefreut habe. An meiner Vergesslichkeit zu arbeiten schaffe ich aber erst, seit das Thema von meiner Umwelt nicht mehr emotional aufgeladen wird und ich nicht mehr stundenlang über mit Freunden darüber diskutieren muss, ob sie mir nun wichtig sind oder nicht.

Vergeßlichkeit ist aber auch kein Entschuldigungsgrund für alles.

Gruß,
Max