Hallo,
ich habe eine Frage zu der Abfindung im Falle einer Altersteilzeit im öffentlichen Dienst.
Nach Beendigung der ATZ wird bei Rentenkürzung eine Abfindung errechnet. Sie setzt sich zusammen aus 5v.H. der Vergütung, des Monatslohnes zzgl. Orts- bzw. Sozialzuschlag und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen.
Um diese in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen geht es:
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Weiß jemand, wo diese Zulagen definiert und nachlesbar sind?
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Wenn ein Arbeitnehmer über 20 Jahre eine Wochenendbereitschaft stundenbezogen monatlich gezahlt bekommen hat - und dann in der Freizeit von 2 Jahren während der ATZ einen errechneten Mittelwert der Bereitschaft weiter gezahlt bekommen hat - zählt diese Bereitschaftszahlung zu den ständigen Zulagen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar - denn in diesem selbstverständlich theoretischem Fall zeigt sich eine zuständige Gewerkschaft weder hilfs- noch informationsbereit.
Gruß, fiix.