Liebe/-r Experte/-in,
bei einem sogenannten Störfall…
Ich persönlich finde dieses Wort sehr passend, da es sich hier um einen Mitarbeiter handelt der in der Passiv Phase der ATZ verstorben ist.
Nun muss lt. Vertrag der Aufstockungsbetrag zurückgefordert werden und da komme ich ins Grübeln.
verrechne ich aktiv Phase also Rückforderung mit Passiv Phase also Gutschrift, wie ich dies beim Wertguthaben vorgenommen habe.
Ich denke mir das so… 20 Monate Aufstockung Aktivphase … minus 5 Monate Aufstockung Passivphase oder bleiben diese ganz außen vor,
Sind eine kleine Firma und dies ist meine erste Altersteilzeit und nun verstirbt mir dieser auch noch…
bin ganz verzweifelt und für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Jacy