ATZ - Störfall

Liebe/-r Experte/-in,
bei einem sogenannten Störfall…
Ich persönlich finde dieses Wort sehr passend, da es sich hier um einen Mitarbeiter handelt der in der Passiv Phase der ATZ verstorben ist.
Nun muss lt. Vertrag der Aufstockungsbetrag zurückgefordert werden und da komme ich ins Grübeln.

verrechne ich aktiv Phase also Rückforderung mit Passiv Phase also Gutschrift, wie ich dies beim Wertguthaben vorgenommen habe.
Ich denke mir das so… 20 Monate Aufstockung Aktivphase … minus 5 Monate Aufstockung Passivphase oder bleiben diese ganz außen vor,

Sind eine kleine Firma und dies ist meine erste Altersteilzeit und nun verstirbt mir dieser auch noch…
bin ganz verzweifelt und für jede Hilfe dankbar.

Gruß

Jacy

Guten Tag,

da dies eine sehr spezielle Frage der Abrechnung ist, bin ich dafür kein Experte.
Mir ist allerdings keine Vorschrift bekannt, die bei Tod eine Rückzahlungsverpflichtung von bereits gezahlten Aufstockungsbeträgen rechtfertigt.
Eine vertragliche Vereinbarung mit dem AG würde ich für tendenziell rechtswidrig halten.
Und ihre Wortwahl finde ich unpassend.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich danke Ihnen für die schnelle Antwort und möchte mich für die Wortwahl
entschuldigen…
Sie haben Recht, sie ist wirklich unpassend…
Aber nach einem langen Arbeitstag und langem Grübeln, soll keine Entschuldigung sein.

Gruß
jacy

Sorry,
aber das weiß ich nicht, ich denke, das ist eher eine Frage für einen Steuerberater, denn für eine Arbeitsrechtlerin.
Viel Erfolg C

Hallo Jacy,

kann mich in diesen Vorgang jetzt zeitlich nicht einarbeiten. Vielleicht hilft der folgende Link zur BKK weiter:http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-ste…

Gruß

FKR

Hallo,

ich kann die Verzweiflung nachvollziehen. Doch leider kann ich nicht helfen. Bezüglich des beschriebenen Problems habe ich keinerlei Erfahrung. Da kann doch bestimmt Ihre Rechtsvertretung oder Ihr Unternehmens-Verband weiterhelfen.

Gruß W.