Liebe/-r Experte/-in,
Wie buche ich Kosten für die Altersteilzeit.
folgender Fall:
Wir zahlen ab August 2010 an eine Versicherung zwecks Insolvenzsicherung ATZ
einen Betrag in Höhe von 6.800,00 € monatlich(24 Monate).
Danach erhalten wir 24 Monate lang monatlich, die Summe wieder zurück.
Wie verbuche ich die Zahlungen an die Versicherung in der Aktivphase.
Ich weiß, dass ich eine Rückstellung bilden muss.
Wie würde der Buchungssatz lautet.
Wie verbuche ich die Rückführung der Beträge bzw. die Auflösung der gebildeten Rückstellung.
bin derzeit auf Cuba und habe keine Möglichkeit exakt nachzusehen und Ihnen die Konten zu nennen.
Wenn es Zeit hat bis Ende de Monats komme ich gerne wieder auf Sie zurück.
danke für deine schnelle Antwort.
Wir bilanzieren nach dem HGB
Habe wirklich einen Knoten im Kopf und bekomme es nicht auf die Reihe.
Buche also moantlich die Zahlung an die Vers. auf Rückstellung. Wie ist es mit den ersparten Lohnkosten ? AN erhält ja nur Teilzeitentgelt + Aufstockung.
Wie sieht hinterher die Auflösung aus (Passivphase)
Versicherung erstattet uns monatlich den einbezahlten Betrag - Rückstellung auflösen an Personalaufwand ?
Danke
Jacy
Hallo Jacy,
wie immer, das hängt davon ab… unter anderem davon, ob nach
IFRS oder HGB bilanziert wird.
Hier ein guter Link zum Thema, der allerdings noch nicht ans
BILMOG angepasst ist:
danke für die schnelle Antwort.
wünsche dir einen schönen Urlaub… neidisch…
Bin auch für spätere Antworten dankbar
Gruß
Jacy
Hallo Jacy,
bin derzeit auf Cuba und habe keine Möglichkeit exakt
nachzusehen und Ihnen die Konten zu nennen.
Wenn es Zeit hat bis Ende de Monats komme ich gerne wieder auf
Sie zurück.
ich bin zwar nicht Stefan … aber trotzdem
Ich habe inzwischen aus deinen Mails heraus/hinein interpretiert: HGB, kein Gleichverteilungsmodell sondern Blockmodell, eine Versicherung zur Insolvenzabsicherung.
Wenn das so stimmt, dann hat die Versicherung nichts in der Rückstellung zu suchen, denn Sie soll ja nur die Insolvenz versichern. Die „ersparten Lohnkosten“ (Achtung 50% des Lohnes, ohne Abzug des Zuschusses der BA) kommen in die Rückstellung, hinzu kommen die weiteren Leistungen, zu denen sich der AG verpflichtet hat, denn insoweit liegt ja ein Erfüllungsrückstand des AG vor.