AU auch nach TÜV möglich?

Hallo,

ist es möglich, die AU auch nach dem TÜV zu machen?
Oder ist es Bedingung, eine AU zu haben, damit die TÜV Plakette erteilt wird?

Danke

Hallo!

Oder ist es Bedingung, eine AU zu haben, damit die TÜV
Plakette erteilt wird?

Ja, so ist es.
Allerdings reicht es, wenn die AU noch gültig ist.
Wenn Du AU bis Oktober hast, kannst Du noch am letzten Tag im Oktober zur HU.
Allerdings dürftest Du dann am 1. November nicht mehr fahren, weil dann die AU überzogen ist.

Grüße, Steffen!

Allerdings dürftest Du dann am 1. November nicht mehr fahren,
weil dann die AU überzogen ist.

seit wann darf man mit überzogener AU nicht mehr fahren ? Nicht mehr fahren darf man nur bei ungültiger ABE, ein überschrittener Termin für AU und HU hat dies nicht zur Folge. Es ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht.

Hallo stachus,

seit wann darf man mit überzogener AU nicht mehr fahren ?
Nicht mehr fahren darf man nur bei ungültiger ABE, ein
überschrittener Termin für AU und HU hat dies nicht zur Folge.
Es ist eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht.

Klär mich bitte auf: Ich bekomme eine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen, obwohl ich fahren darf?:wink:

Grüße
Jürgen

Klär mich bitte auf: Ich bekomme eine Ordnungswidrigkeit
nachgewiesen, obwohl ich fahren darf?:wink:

aus der STVZO
§ 69 a Ordnungswidrigkeiten

5a. entgegen § 47a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 2 der Anlage XIa das Abgasverhalten seines Kraftfahrzeuges nicht oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt, entgegen § 47a Abs. 2 eine Untersuchung vornimmt, entgegen § 47a Abs. 3 Satz 1 eine Plakette nach Anlage IXa zuteilt, entgegen § 47a Abs. 3 Satz 2 nicht dafür sorgt, dass die Prüfbescheinigung die von ihm ermittelten Istwerte enthält, entgegen § 47a Abs. 4 Satz 2 die Prüfbescheinigung nicht aushändigt, entgegen § 47a Abs. 6 Satz 2 in Verbindung mit § 29 Abs. 7 Satz 5 Halbsatz 1 oder Abs. 8 das Betriebsverbot oder die Betriebsbeschränkung für das Kraftfahrzeug nicht…

dies führt jedoch kein Verbot mit sich, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen…

Haarspalt:wink:
Hallo stachus,

Danke Dir!:wink:

Ich spalte nur gerne Haare. Und wenn es eine ahndungswürdige Ordnungswidrigkeit ist, ohne AU zu fahren, dann ist es eigentlich durchaus verboten, in diesem Zustand zu fahren.
Eine Verletzung dieses Verbots wird nur nicht so drakonisch gehandhabt, wie manch anderes, regelwidriges Verhalten.

Und das meinte ich …

Grüße
Jürgen