AU bei mehreren Jobs und andere Fragen?

Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn man zwei oder mehrere Jobys hat und dann Krank wird, das man eine Arbeitsunfähigungsbescheinigung benötigt/hat.

Man bekommt ja in der Regel nur eine. Muß man da entsprechend viele beim Arzt „beantragen“?
Oder kann man die kopieren?

Ist es mir als Krank geschriebener dann generell verboten zu arbeiten? Ich sage jetzt mal als Beispiel(!!!) man hat Durchfall. Beim einen Job ist man die ganze Zeit unterwegs und hat keine Möglichkeit mal spontan aufs Kloo zu gehen und kann so natürlich nicht arbeiten.
Bei der anderen Arbeit sitzt man im Büro und kann jederzeit auf die Toilette und könnte so ganz gut arbeiten.
Oder eben, dass man Rückenschmerzen hat und bei einem Job schwer heben muß, beim zweiten aber nur an in einem Laden wahlweise sitzt oder steht.
Gibt es da Ausnahmen? Oder gilt hier ganz klar: Wenn krank geschrieben, dann überall?

Als drittes würde mich interessieren, wenn ich von einem Job mit dem Fahrrad zum nächsten Job fahre und habe dabei einen Wegeunfall, wessen Versicherung muß ich dies dann melden (also welche Firma „haftet“ dann dafür)?

Vielen Dank

Gruß
Taki

Hallo,

Da bin ich mir unsicher. Ich würde sagen, dass sich jeder AG eine Kopie ziehen kann. Das Dokument selber ist ja auch nur eine Kopie (früher, und bei manch einem Arzt noch immer, ein Durchschlag).

Diese Frage kann man mit einem klaren „Nein, aber“ beantworten.

Nein, eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Es ist ein Attest, auf dem ein Arzt bestätigt, dass Du aus seiner professionellen Sicht nicht in der Lage bist, zu arbeiten. Aus seiner Erfahrung wirst Du bis zum Tag x nicht arbeitsfähig sein. Solltest Du Dich vorher gesund fühlen, darfst Du die Arbeit wieder aufnehmen.

Aber, wenn der AG der Meinung ist, dass Du aus seiner Sicht nicht arbeitsfähig bist, kann er darauf bestehen, dass Du Dich weiterhin der Genesung widmest.

Wenn der AG damit leben kann, dass der AN alle 30 min für 5 min verschwindet… Er kann natürlich auch sagen, „lieber AN, geh nach Hause! So ein mehrtägiger Durchfall belastet den Körper enorm. Zudem kann es sein, dass die Ursache ein Virus ist, mit dem Du alle anderen AN ansteckst.“

Wow! Das ist mal eine knifflige Frage. Sind beide AG vielleicht Mitglied der selben Berufsgenossenschaft?

@anon35616243, hast Du Ahnung vom Arbeitsrecht und kannst dazu was sagen?

Grüße
Pierre

Stümmt. Ich würde aber dazu tendieren, dass der AG, zu dem man hinfährt haftbar ist. Der Wegeunfall wird definiert als der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wenn ich mich jetzt von AG 1 entferne, um mich zu AG 2 zu begeben, befinde ich mich nicht mehr auf dem Heimweg von AG 1. Ob das aber so richtig ist? Man könnte den Weg zu AG 2 auch als erweiterten Weg über AG 1 sehen, wobei ja hier eigentlich nur eine max. Unterbrechungdes Arbeitsweges von 2 Stunden vorliegen darf.
Ich bin gespannt.

Soon

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Hallo,
wenn jemand wegen Krankheit bei AG 1 nicht arbeiten kann aber bei AG 2 doch arbeitet: Dann gibt`s sicher Ärger. Und der AG 1 wird sich keine Diskussionen über Dünnpfiff mit nahe gelegener Toilette anhören. Sicher!
Schöne Grüße
Schrella

Warum? So absolut, wie du das verneinst, ist es wirklich nicht. Arbeitsunfähigkeit kann sehr wohl bei einem Job sein, bei dem anderen nicht. Klar ist das selten, aber AU heißt nicht zwingend, dass man nirgends mehr arbeiten darf oder kann.
Nur ein Beispiel: Ein Dachdecker hat Rücken. Arbeiten auf dem Dach geht nicht, aber im Büro schon. Oder die ganzen psychischen Erkrankungen. Dass der AN in einem Job krank ist, heißt nicht, dass er nicht noch irgendwo putzen kann oder Regale auffüllt oder was weiß ich.
Klar sollte man das als AN sehr genau mit beiden AG absprechen.

Soon

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Hallole,
völlig einverstanden. Aber ob der AG 1 das so cool sehen kann, wenn der AN bei ihm krank ist und woanders arbeitet, da habe ich große Zweifel.
Bei einer Firma, also anstatt auf dem Dach im Büro arbeiten, da sehe ich kein Problem.

Schöne Grüße
Schrella

Hallo,
es kommt zwar sehr selten vor, aber es ist möglich - Beschäftigung bei zwei Arbeitgebern - eintritt von Arbeitsunfähigkeit - beim ersten Arbeitgeber arbeitsunfähig aufgrund der körperlichen Beanspruchung, beim zweiten nicht weil grundlegend andere Tätigkeit. es gab sogar Einzelfälle, die sogar zum Krankengeldbezug führten. Das ist deshalb möglich, weil die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung festgestellt wird. Es könnte demnach sein, dass Herr Mustermann beim Arbeitgeber A. wegen eines Beinbruchs nicht arbeitsfähig ist, dagegen aber bei Arbeitgeber B. im Home-office seine Tätigkeit trotz des Beinbruchs voll ausführen kann.
Sicher, solche Fälle sind nie ohne hin- und her und Arztanfragen abgelaufen, aber dennoch war es dann so.
Was die Frage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen betrifft, da kommt es eben darauf an, ob die beiden Arbeitgeber voneinander wissen. Da dürfte eine Kopie kein Problem sein, oder auch, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per E-Mail anerkannt werden.
Das Problem löst sich aber demnächst sowieso von selbst, da künftig die Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen direkt an die Kasse im Datenaustausch melden und die Kasse wiederum die Arbeitgeber informieren.
Gruss
Czauderna

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