Hallo,
angenommen X ist seit März AU.
Möchte sein Arbeitsverhältnis kündigen.
Wieviel Urlaubstage stehen im zu?
X ist AU für seinen jetzigen Beruf, wird auch vom Arzt bescheinigt.
Nun möchte der Arzt keine weitere Krankmeldung ausstellen, sondern X verbieten seine Tätigkeit weiter auszuüben.
Geht sowas?
X hat einen unbefristeteten Arbeitsvertrag, kann/darf nicht mehr arbeiten.
Kündigunsfrist ist 4 Wochen zum 15 oder 30 eines Monats.
Oder gilt hier ein Sonderkündigungsrecht?
Gruß
Hi!
Wieviel Urlaubstage stehen im zu?
Was ist denn vertraglich vereinbart?
X ist AU für seinen jetzigen Beruf, wird auch vom Arzt
bescheinigt.
Nun möchte der Arzt keine weitere Krankmeldung ausstellen,
sondern X verbieten seine Tätigkeit weiter auszuüben.
Geht sowas?
Naja, ganz so „einfach“ eher nicht, aber prinzipiell schon:
Nennt sich dann Berufsunfähigkeit" http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunf%C3%A4higkeit
X hat einen unbefristeteten Arbeitsvertrag, kann/darf nicht
mehr arbeiten.
Kündigunsfrist ist 4 Wochen zum 15 oder 30 eines Monats.
Was ist denn zum Thema Kündigungsfrist vertraglich vereinbart?
Oder gilt hier ein Sonderkündigungsrecht?
Das eher nicht…
Gruß
Guido
Guten Morgen.
Oder gilt hier ein Sonderkündigungsrecht?
Das eher nicht…
Das würde ich nicht ganz so einfach von der Hand weisen: Wenn dem betreffenden AN die Erbringung der geschuldeten Vertragsleistung auf Dauer unmöglich ist, könnte das ein wichtiger Grund sein. Dass pacta servanda sunt, ist schon klar, nur liegt ja hier eine tatsächliche Unmöglichkeit vor …
od’r?
Gruß Eillicht zu Vensre
Huhu!
Das eher nicht…
Das würde ich nicht ganz so einfach von der Hand weisen: Wenn
dem betreffenden AN die Erbringung der geschuldeten
Vertragsleistung auf Dauer unmöglich ist, könnte das
ein wichtiger Grund sein. Dass pacta servanda sunt, ist schon
klar, nur liegt ja hier eine tatsächliche Unmöglichkeit vor
Ich bin ja bei Dir, deshalb auch meine eher vorsichtige Formulierung…
VG
Guido
Hi!
Wieviel Urlaubstage stehen im zu?
Was ist denn vertraglich vereinbart?
Im Vertrag steht gesetzlich Vereinbarten Urlaubstage…
Worauf ich hinaus will, dass ich 3 1/2 Monate nur gearbeitet hab und seitdem bin ich AU.
Steht mir der komplette Jahresurlaub zu?
X hat einen unbefristeteten Arbeitsvertrag, kann/darf nicht
mehr arbeiten.
Kündigunsfrist ist 4 Wochen zum 15 oder 30 eines Monats.
Was ist denn zum Thema Kündigungsfrist vertraglich vereinbart?
Vereinbart ist 4 Wochen Frist zum 15 oder 30 eines Monats.
Oder gilt hier ein Sonderkündigungsrecht?
Das eher nicht…
Aber wenn der AN gar nicht mehr arbeiten kann/darf, wie soll er dann diese Frist noch abarbeiten?
Gruß
Holla.
Aber wenn der AN gar nicht mehr arbeiten kann/darf, wie soll
er dann diese Frist noch abarbeiten?
Also, „abarbeiten“ muss man natürlich nichts - wir sind ja nicht auf der Galeere. Man kann auch aus der AU heraus ordentlich kündigen. Ob das aber im Einzelfall sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
Wie soll man den kündigen?
Fristgerecht ist es schwer zu kündigen, wenn man nicht mehr arbeiten kann.
Gruß
Holla.
Fristgerecht ist es schwer zu kündigen, wenn man nicht mehr arbeiten
kann.
Irgendwas entgeht mir hier ganz offensichtlich. Aus einer AU heraus kann man genau so kündigen wie sonst auch. Die einzige Ausnahme wäre, wenn man sich krankheitsbedingt in einem Zustand befindet, in dem man keine rechtsverbindlichen Willenserklärungen mehr abgeben kann …
Wo liegt das Problem? ___/___
Gruß Eillicht zu Vensre
hallo,
Wie kann man sowas denn formulieren?
Dann wird es keine Fristgerechte Kündigung.
Laut Vertrag kann man mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Wenn man heute z.B. kündigen würde, dann gilt das bis zum 30.11.09, aber die Frist wäre doch erst am 30.12.09 abgelaufen soweit ich weiss.
Gruß
Holla.
Dann wird es keine Fristgerechte Kündigung.
Laut Vertrag kann man mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
Wenn man heute z.B. kündigen würde, dann gilt das bis zum
30.11.09, aber die Frist wäre doch erst am 30.12.09 abgelaufen
soweit ich weiss.
Wie kommst du denn auf derlei? Wenn du mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. kündigen kannst, dann kannst du
-
am 17.11. zum 15.12.;
-
am 25.11. zum 31.12.;
-
am 1.12. zum 31.12.;
kündigen. Kündigungsfrist heißt, dass mindestens der angegebene Zeitraum zwischen Zugang und Wirksamkeit des Kündigungsschreibens liegen muss. Und vier Wochen sind nicht das Gleiche wie ein Monat.
An die Formulierung werden auch keine besonderen Anforderungen gestellt: „Hiermit kündige ich mein bestehendes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum soundsovielten, Gruß, Unterschrift“ reicht voll und ganz aus.
Was - eventuell - ein Problem werden könnte , ist der Kündigungszugang, den der Kündigende ggf. beweisen können muss. Deswegen geht man üblicherweise persönlich hin und lässt sich auf einer Zweitschrift den Zugang bestätigen. Für den Fall, dass das verweigert wird, hat man eine zweite Person dabei, die im Ernstfall bestätigen kann (dafür muss die Person das Schreiben inhaltlich kennen!), dass der Betreffende das Kündigungsschreiben am soundsovielten um soundsoviel Uhr abgeliefert hat.
Aber ich verstehe immer noch nicht, warum wir hier so einen Elefanten bauen. Arbeitnehmer ist auf Dauer unfähig, seinen Beruf weiter auszuüben, und steht dem Arbeitgeber daher in keinem Fall weiter zur Verfügung. Ist nicht schön, kann aber auch keiner was für und kann auch niemand ändern. Ein Arbeitgeber müsste doch geradezu Lack gesoffen haben, wenn er einer Auflösung des Arbeitsvertrages jetzt irgendwelche Steine in den Weg legen wollte …? Der Normalfall ist doch, dass man als Arbeitgeber Kopfstände machen muss, um Dauerkranke loszuwerden, und nicht, dass diese „freiwillig“ aufhören.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo,
danke für die Antworten.
Habe heute erfahren, dass ich fristlos kündigen kann.
Und Urlaub auch für das ganze Jahr noch zusteht.
Guß