AU-Bescheinigung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem:
ich lag vom 11-12-2012 bis 17-12-2012 im Krankenhaus.
Der behandelnde Arzt hat am 17-12 eine AU für diesen Zeitraum ausgestellt.
Nun droht mein Arbeitgeber mir diesen Zeitraum nicht zu vergüten (Begründung: unentschuldigte Fehlzeiten obwohl eine Meldung am 11-12 per Email erfolgte das ich mich zur Behandlung in der Klinik befinde).
Ist dies rechtens und welche Möglichkeiten gibt es meinerseits mich gegen dieses Vorhaben zu wehren ?

Hallo,

im Entgeltfortzahlungsgesetz steht in §5 Satz 1:

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Das hast Du mit Deiner Mail getan. Dann steht aber im Satz 2:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Das heißt, Du hättest die Bescheinigung spätestens am 14.12 vorlegen müssen, was Du versäumt hast und somit unentschuldigt gefehlt hast. Legt es Dein AG darauf an, ist er im Recht. Daher versuchen, gütlich zu einigen, denn Du wart ja nachweislich tatsächlich krank.

Gruß
Thomas

Hallo Thomas,
bei der Aufnahme im Krankenhaus war ein ende der Behandlung nicht absehbar und somit eine genaue Ausstellung einer AU nicht möglich.
Laut Aussage der Krankenkasse ist sogar eine AU-Bescheinigung vom Krankenhaus nicht nötig, da ich ja schlecht arbeiten kann wenn ich stationär aufgenommen bin.
Eine gütliche Einigung ist mit dem Arbeitgeber nicht möglich, da schon Kündigung seinerseits vorliegt (Arbeitsmangel; rechtlich ist die Kündigung in Ordnung)

Hallo,

ohje, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hätte nach drei Tagen dem Arbeitgeber schriftlich vorliegen müssen. Jetzt müssten Sie nachweisen, das es von ihrer Seite kein schuldhaftes Verzögern der Zustellung der Krankmeldung vorliegt: sie waren z.B. nicht in der Lage über eine dritte Person die Meldung in einen Briefkasten zu werfen oder so ähnlich

Gruss
Helmut

Hallo Helmut,
bei der Aufnahme war die Dauer nicht absehbar, Au wurde daher erst bei der Entlassung erstellt.
Laut Krankenkasse ist bei Krankenhausaufenthalt nicht einmal eine AU nötig; es reicht eine Kopie der Entlassungspapiere.
Oder ist dies eine Falschaussage ?

wenn du die Aussage der Krankenkasse schriftlich hättest und sie dem AG gibst wäre dies ein Möglichkeit.
Ich arbeite in einer Klinik, hier werden AUs ausgestellt. Und Vorsicht bei Entlasspapieren, da steht die Diagnose drauf, die geht den AG nix an!

Leider beachten viele die klaren Regeln zu wenig: spätestens am 3. Krankheitstag muss eine Krankmeldung vorliegen. Am 4. Tag muss ein Attest vorgelegt werden, die AU war zu spät, da sie ja wohl erst am 19.12. vorgelegen hat. Wenn absehbar war, dass es länger als 3 Tage dauert, dann reicht eine Mail eben nicht.

Hallo,

da ich kann ich leider nicht weiterhelfen, da mir Angaben aus dem Arbeitsvertrag etc. fehlen.
Einfach bei der Rechtsantragsstelle des nächsten Abrietsgerichts nachfragen.

Viele Grüße

Steferl1979

Guten Morgen,

das Wesentliche vorweg: Ein Arbeitgeber kann zwar nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntGfzG) die Fortzahlung des Arbeitsentgelts während einer AU solange verweigern, bis zB, wie in Ihrem Fall, die AU-Bescheinigung vorgelegt wird. Dann muss er für den kompletten nachgewiesenen AU-Zeitraum (also auch rückwirkend, da erst verweigert) das Entgelt (nach)zahlen. Die Betonung liegt auf „solange“. Das zunächst dem Arbeitgeber eingeräumte Leistungsverweigerungsrecht ist also ein „vorläufiges“ Recht. Was von hier nicht bewertet werden kann, ist, zu welchem Zeitpunkt Sie nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder auch Arbeitgeberanweisung verpflichtet sind, die AU-Bescheinigung vorzulegen. Allein: Darauf kommt es bei der Beantwortung Ihrer Frage nicht primär an.

Viele Grüße und weiterhin gute Besserung!

Die Frage ist, wann die AU eingegangen ist und dann muß nachgewiesen werden, dass - sollte die Meldung verspätet erfolgt sein - das es weder fahrlässig noch mit vorsatz geschah. Lege da, wann und warum die Meldung per Email erfolgte. War der Krankenhausaufenthalt bekannt? wurde dieser Tatbestand nicht vorab den AG mitgeteilt ist das ein grobes Versäumnis.

Hallo,
die AU ist schnellstmöglichst nach Erhalt per Email und per Post zum AG geschickt worden.
Eine Meldung per Email erfolgte da der Aufenthalt abends begann als im Büro des AG niemand mehr befand.
Der Krankenhausaufenthalt war vorher nicht bekannt.

Ist die AU am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit dem AG mitgeteilt worden?
Natürlich war es Abends nicht mehr möglich jemanden zu erreichen, aber sofort am nächsten Morgen muß der AG informiert werden.

Diese Meldung erfolgte am 1. Tag, da die Email am Aufnahmetag um 19:30 Uhr verschickt wurde, und auch eine Lesebestätigung vom Empfänger vorliegt.

Hallo wandring-star,
tut mir leid, da kann ich überhaupt nichts zu sagen. Unser AG ist nicht so gemein.(bis jetzt jedenfalls nicht)

Dann kann es m. E. nicht als unentschuldigt gelten.
Du hast die Lesebestätigung und damit den ordnungsgemäßen Zugang der Krankmeldung. Frage nach warum es so gewertet wird und warum man deine AU nicht akzeptieren will.

Diese Meldung erfolgte am 1. Tag, da die Email am Aufnahmetag
um 19:30 Uhr verschickt wurde, und auch eine Lesebestätigung
vom Empfänger vorliegt.

sorry…darüber hab ich keine ahnung.
trotz all dem…frohes fest

gruss benno

Hallo,

Ich würde an Ihrer Stelle wie folgt vorgehen

Teilen Sie Ihrem AG schriftlich mit, dass Sie die Aussage bzgl der Lohnzahlung nicht nachvollziehen können.
Eine Mitteilung, dass Sie sich in ärztlicher Behandlung befinden und sich yur Zeit in krankenhäuslicher Behandlung befinden, also die Email sollten Sie diesem Schreiben beifügen.

Darauf muss Ihr AG reagieren.

Sollte er Ihren Lohn tatsächlich kürzen, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse Lohnausfallgeld zu beantragen.
Dies würde ich zeitnah machen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.

Sollten Sie dort nichts erreichen, wäre es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren.
Ich würde Ihnen raten, sich vorher, falls Sie wenig verdienen, einen Beratungsschein bei dem für Sie zuständigem Amtsgericht zu holen.
Dann kostet Sie die Beratung erstmal nur zehn euro.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und würde mich freuen, zu erfahren, wie es ausgegangen ist

Mit freundlichen Grüßen

J

Hallo Wandring-Star,

eine E-Mail ist leider nur mit einer Lesebestätigung oder Antwort eine wirklich zugegangene Post. Wenn ein Krankenhausaufenthalt geplant ist, dann sollten Sie vorab dem Arbeitgeber Bescheid geben. Bei einem Unfall ist es üblich, dass ein Angehöriger/Freund in der Arbeit anruft und Bescheid gibt. Auch in der Klinik erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie da sind und ein Briefkasten oder die Möglichkeit, den Brief in einem Sekretariat abzugeben befindet sich i.d.R. in jedem Krankenhaus.

Hier bleibt, da Sie den Nachweis des Zugangs schuldig sind, nur der Verhandlungsweg mit dem Arbeitgeber.

Aber ganz ehrlich. Wenn Sie noch geistig anwesend waren (im echten Sinn des Wortes), dann verstehe ich nicht, warum Sie nicht angerufen haben.