Die Bescheinigungen der AU sind nicht nur für den Erhalt von Krankengeld zuständig, sondern auch sehr grundsätzlich für den Erhalt der 6-wöchigen Lohnfortzahlung ausschlaggebend…
Angenommen ein Arbeitnehmer ist 4x 2 Wochen im Jahr krank…da dem Arbeitgeber ja keine Diagnosen vorliegen, fragt er bei der zuständigen Krankenkasse nach, ob „Vorerkrankungszeiten“ angerechnet werden können…hier prüft die Kasse dann an Hand der Diagnoseschlüssel auf deren Teil der AU-Bescheinigung und teilt dieses dann dem Arbeitgeber mit (nicht die Diagnosen, sondern ob Zeiten angerechnet werden können oder ob nicht)…
Bekommt der Arbeitgeber dann aber die Aussage, dass keinerlei AU-Meldungen bei der Kasse vorliegen, könnte er im schlimmsten Falle die Lohnfortzahlung einstellen… ebenso gibt es bei der Kasse die 7-Tages-Frist, §§ müsste ich raussuchen, in der die AUs vorliegen müssen, ansonsten verfällt bzw. verschiebt sich der Anspruch auf Zahlung von Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung…
Gruß
MG