Hallo,
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beinhalten ja einen Teil, den der Versicherte der Krankenkasse zu übergeben hat. Welchen Sinn hat diese Übergabe bei Krankheitszeiten die lange unterhalb des Endes der Lohnfortzahlungpflicht des Arbeitgebers ist also Krankengeld nicht zur Diskussion steht?
Beispiel: zwei Tage arbeitsunfähig, Lohnfortzahlungpflicht 6 Wochen.
Dank und Grüße,
J~
Hallo,
mehrere Kurz-AU-Zeiten können in ursächlichem Zusammenhang stehen,
von daher muss der Kasse die Arbeitsunfähigkeit angezeigt werden um
ggf. keine finanziellen Nachteile zu haben.
Viele Arbeitgeber erhalten einen großen Teil Ihrer Lohnfortzahlung
von der Kasse zurück (AAG).
Um den Anspruch auch ggf. prüfen zu können muss die Kasse auch über die
AU. informiert sein.
Gruß
Czauderna
Moin,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird für 6 Wochen für ein und dieselbe Krankheit gewährt. Wenn man nun auf Grund einer bestimmten Herzkrankheit (als Beispiel) mehrfach - nicht hintereinander - krank geschrieben ist, werden diese Zeiten zusammengerechnet. Ergibt sich durch die Zusammenrechnung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen, wird die Lohnfortzahlung nicht mehr gewährt und der Arbeitnehmer muss Krankengeld beantragen. Dafür benötigen die Krankenkassen den anderen Teil der AU.
Viele Grüße
e
Hi,
von daher muss der Kasse die Arbeitsunfähigkeit angezeigt
werden um
ggf. keine finanziellen Nachteile zu haben.
und wie „eilig“ muss ich das anzeigen? Reicht das nicht wenn man sagen wir mal zwei AU-B innerhalb einer Woche bekommt, dass man die zusammen am Ende der dreiwöchigen AU hinschickt?
Viele Arbeitgeber erhalten einen großen Teil Ihrer
Lohnfortzahlung
von der Kasse zurück (AAG).
Aha, noch nie gehört. Danke für den Hinweis!
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/aag.htm
Dank und VG,
J~
Hallo,
man sollte möglichst sofort die Meldung bei der Kasse einreichen,
aber gegen den von dir beschriebenen zeitlöichen Ablauf ist sicher nichts einzuwenden.
Gruß
Czauderna
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