AU-Bescheinigung nachträglich

Hallo,

eine Frage an die Mediziner hier: ist es üblich und möglich, einem Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit nachträglich zu attestieren, wenn schon keine Symptome mehr vorhanden sind? Wenn der AN z.B. sonntags hätte arbeiten müssen, sich krank meldet, montags wieder gesund ist, zur Arbeit geht, der AG dann nach einem Attest fragt und der AN also montags nach seiner Arbeit beim Arzt aufschlägt und rückwirkend ein Attest haben will. Mal angenommen, es ist ein neuer Patient, zu dem der Arzt noch kein Vertrauensverhältnis hat. Machen Ärzte so etwas? Und gäbe es Probleme für den Arzt, wenn der AG den MDK einschaltet? Der AG würde den MDK einschalten um zu überprüfen, inwieweit die Krankheiten zusammenhängen, da der AN in der Zeit davor sehr oft und lange gefehlt hat, also länger als 42 Tage.

Viele Grüße

Hallo,

Können, wollen und machen. Alles geht oder geht nicht.

Nichts ist unmöglich. Kommt auf den Einzelnen an.

Liebe Grüsse

Anja

Hallo,
das ist abhängig vom Arzt.
Aber die 42 Tage sind nur interessant, wenn es jedes Mal die gleiche Krankheit war. Dann wird das sogenannte Krankengeld gezahlt, allerdings von der Krankenkasse und nicht vom AG.

Viele Grüße
Teufel 2007

Hallo,

so wie geschildert entspricht das auf jeden Fall nicht den gesetzlichen Vorgaben. Eine rückwirkende Attestierung ist danach möglich, aber nur in Ausnahmen und nach sorgfältiger Prüfung.

Das es auch unter Ärzten solche und solche gibt, ist sicher kein Geheimnis. Darum ist es wohl nicht unwahrscheinlich, dass sich jemand in der von dir geschilderten Weise ein Attest verschaffen kann.

Wie man ein solches Attest anfechten könnte wäre eine Rechtsfrage und daher wohl in einem anderen Brett zu klären. M.E. ist unter den geschilderten Umständen der MDK dafür aber nicht zuständig, sondern ggf. ein Arbeitsgericht.

Gruß
Werner

Hi,

Also die Situation, die du beschreibst, ist in der Tat etwas heikel. Einem Arzt, der eine AU ausstellt, obwohl es keine Symptome mehr gibt, er sich also auf die Angaben des Patienten verlassen muss, könnte man das Ausstellen eines „Gefälligkeitsattestes“ vorwerfen.
Bis zu einem kürzlich ergangenen Urteil galt ja, dass man erst ab dem dritten Arbeitstag ein Attest beibringen muss. Aber ich denke, dein arbeitgeber kann nicht erwarten, dass du sonntags zum Arzt rennst. Das kannst du auch Montag noch, dann schreibt der Doc dich krank.

ABER: ein arbeitnehmner, der 42 tage krank ist und keinen Hausarzt hat, zu dem ein Vertrauensverhältnis, ist für jeden Arbeitgeber vedachtig. Da ist eine Prüfung durchaus legitim.

Lg Alex:smile: