Hallo zusammen,
folgender (rein hypotetischer:wink:) Fall:
Person A kauft einen Gebrauchtwagen (abgemeldet) mit Tuev und AU bis - sagen wir mal - 05.08. Der Vorbesitzer hat leider die AU Bescheinigung verlegt / verloren oder was auch immer. TUEV steht ja im KFZ Schein drin und kann somit vorgewiesen werden.
Kann diese Person das Auto nun anmelden? (Schilder wurden uebrigens eingezogen und somit nicht mehr vorhanden). Oder muss neuer AU gemacht werden.
Gruss Tata