Hallöle.
Nehmen wir folgenden Fall an: Ein Handwerker leidet an einer Verdickung der Beugesehne am Mittelfinger der rechten Hand. Eine OP ist nicht zu vermeiden. Der Termin steht am 07. 01.
Jetzt ist die Frage, wer für die AU Bescheinigung zuständig ist. Der HA meint der Orthopäde, dieser schiebts auf den HA. Oder ev. doch der Operateur?
Für eine Erhellung wäre ich dankbar.