AU Bescheinigung

Hallöle.

Nehmen wir folgenden Fall an: Ein Handwerker leidet an einer Verdickung der Beugesehne am Mittelfinger der rechten Hand. Eine OP ist nicht zu vermeiden. Der Termin steht am 07. 01.
Jetzt ist die Frage, wer für die AU Bescheinigung zuständig ist. Der HA meint der Orthopäde, dieser schiebts auf den HA. Oder ev. doch der Operateur?

Für eine Erhellung wäre ich dankbar.

Hallo!

Hat dich denn der HA dorthin überwiesen ?
Dann bleibt er wohl auch für die AU zuständig. Er darf ja 3 Tage rückdatieren, also muss man 1-2 Tage nach der OP spätestens zu ihm.

Hast Du das selbst vereinbart, dann der Facharzt/Klinik für die Erstbescheinigung. Verlängerung durch HA.

mfG
duck313

Hi,
ich bin der Meinung, das funktioniert so, dass wenn man aus dem Krankenhaus entlassen wird man einen Bericht für den überweisenden Arzt bekommt und dieser für die AU-Bescheinigung zuständig ist.
Gruß
Christa

Ich hab mich falsch ausgedrück. Mir geht es um die Zeit bis zum 07.01.

OP notwendig muss nicht zwingend heißen, dass von heute bis OP eine AU besteht. Wenn der Hausarzt meint, dass keine AU gegeben ist, dann darf er die auch nicht bescheinigen. Wenn der Orthopäde und der Operateur die auch nicht sehen, dann die natürlich auch nicht. Liegt AU vor, wäre der Arzt, der sie als erster feststellt auch derjenige, der sie bescheinigen müsste.

Du hast es in der Tat nicht angegeben. :slight_smile: Der Operateur stellt bestimmt keine AU aus, schon gar nicht vor der OP. Wer hat die Verdickung der Beugesehne festgestellt?

Der Orthopäde nach Überweisung durch den HA.

Schon klar, aber wenn man nicht mal mehr einen Schraubendreher anständig benutzen kann, dann denke ich schon. Aber ich bin natürlich auch kein Mediziner.

Meiner Meinung nach wäre dann der Orthopäde zuständig, mit der Begründung, dass er die Diagnose gestellt hat.