Hallo Wissende,
Erste Frage :
wenn eine Werkstatt die AU-Diesel-Gebühr in Höhe von 30,25 € plus
5,75 € MwSt. gleich 36,00 € als durchlaufenden Posten berechnet,
leitet sie diese Summe doch an die Dekra bzw den TÜV weiter?
Zweite Frage :
Wenn der AU-Wert ausserhalb des Limits liegt und nach durchgeführter
Reparatur eine erfolgreiche Nachprüfung gemacht wird, wie viel kostet
die dann?
Das kann ich leider in keiner Dekra / TÜV-Tabelle finden.
Dritte Frage :
Die erneute Nachprüfung wird bei gleicher Organisation, aber anderer
Servicestelle durchgeführt.
Der Prüfer berechnet jetzt wieder die volle Summe. Nun
merkwürdigerweise 31,09 € plus 5,91 € MwSt. gleich 37,00 €.
Kann man unter Vorlage beider Rechnungen bei der zuständigen
Organisation (Dekra / TÜV) den Differenzbetrag (Erstgebühr -
Nachprüfgebühr) zurück bekommen?
Mit Dank und ratlosem Gruß
R.U doppelt bezahlt