AU in den ersten 4 wochen nach Arbeitsbeginn

Hallo,folgende situation:
Person A hat eine neue arbeit angefangen.Und wird schon abe dem 2 Tag für 2 Wochen AU geschrieben. Nimmt danach die Arbeit wieder auf. Geht dann 2 wochen arbeiten und wird erneut AU,diemal aber länger. Wiey sieht da smit der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aus? Innerhalb der ersten 4 wochen zahlt ja die KK.bei der erneuten AU wären die 4 wochen aber rum,wer muss zahlen?

zweite Frage: jemand bezieht Krankengeld. Während des bezuges kommteine weitere diagnose hinzu,ud zwar eine erkrankung auf die die person mal ausgesteuert wurde, die blockfrist aber rum ist, wie läuft das dann mit der krankengeld zahlung?

MFG Vincent

Hallo,
ab dem 29. Tag ist Entgeltfortzahlung zu leisten (max. 42 Tage bzw. bis zum Beschäftigungsende).

Eine hinzugetretene Diagnose hat erst dann Bedeutung, wenn die ursprüngliche Krankheit keine AU mehr verursacht. Die KG-zahlung endet dann mit diesem Tag.
Gruß
RHW

Hallo ,verstehe ich das richtig:
am 19.04.2010 Beginn der neuen Arbeitsstelle. vom 20.04. bis 30.04. AU geschrieben. Krankengeldanspruch besteht. Dann wieder Arbeitsfähig sagen wir mal bis 16.05. Ab dem 17.05. erneut AU.
Also ab dem 17.05 Lohnpfortzahlung durch den AG für 6 Wochen?
MFG

Ja, ab dem 17.05 Lohnfortzahlung durch den AG für 6 Wochen (maximal bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses).

Hallo , wie muss man das verstehen? Mal Angenommen Krankengeld anspruch wegen OP am Ellenbogen, dazu kommt dann während Krankengeldbezug weitere diagnose,das eine Knie op nötig ist. wenn jetzt nur noch auf knie AU,da erste erkrankung ausgeheilt ist, läuft dann nicht Krankengeld weiter?? Man ist ja schliesslich weiter AU.

MFG

Hallo,
wenn nur noch die zweite Diagnose (z.B. Knieerkrankung)besteht, ist weiter Anspruch auf Krankengeld gegeben.
AUSNAHME: wenn aufgrund dieser Erkrankung (Knie) die Höchstbezugsdauer an Krankengeld (78 Wochen) bereits ausgeschöpft ist.
Gruß
RHW