AU/Krankengeld trotz Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen!

Ist es so dass der Maßstab für Krankengeldzahlung an einen Arbeitnehmer, der nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos wird, die ursprüngliche Tätigkeit ist?
Es gab da wohl mal ein Urteil des BSG Kassel (?) das besagt dass ein AN der krank wird, daraufhin arbeitslos trotzdem Anspruch darauf hat arbeitsunfähig zu sein (in Bezug auf seine vor der Arbeitslosigkeit ausgeübte Tätigkeit) und somit Krankengeld zu beziehen. Dabei kam es wohl darauf an dass der AN in einem gelernten Beruf angestellt war.

Ist die Grundlage für die AU die urpsrüngliche Tätigkeit, trotz Arbeitslosigkeit?

Ich hoffe ich darf die Frage so stellen.

Vielen Dank und Grüße

Hallo,
ja, grundsätzlich sollte das so gelten, aber die Praxis zeigt, dass es eben von sehr, sehr vielen Kassen nicht so gehandhabt wird.
Es wird vielmehr darauf abgezielt, dass man sich auf den Standpunkt stellt, das der Betreffende Arbeitslos ist und wenn er gesund wäre, sich der Arbeitsvermittlung stellen würde und müsste und von daher auch nicht nur in seine bisher ausgeübte Tätigkeit vermittelt würde.
Auch wenn die Arbeitsunfähigkeit erst am 2. Tag seiner Arbeitslosigkeit eintreten würde käme nur die Beurteilung für den allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage. Grundsätzlich klingt das logisch,
entspricht aber nicht den gesetzlichen Bestimmungen bzw. der Rechtsprechung - da muss man eben den langen Weg der Beschwerde und des
Widerspruchs gehen.
Gruss
Czauderna