Moin moin zusammen,
angenommen einem AN wird fristgerecht gekündigt und in den letzten Tagen seiner Tätigkeit wird dieser krank. Die AU dauert über das Arbeitsende hinaus. Der AN hätte nach dem Ende seiner Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld stellen müssen. Doch da er dem Vermittlungsmarkt nicht zur Verfügung steht stellt sich die Frage wovon er leben soll. Kann er trotzdem Arbeitslosengeld beantragen bzw. wer zahlt was in der Zwischenzeit ?
Kompliziert aber ich denke realitätsnah, oder ?
kind regards
makhl