Au-pair ausgenutzt - was tun ?

Liebe/-r Experte/-in,

Meine jetzige Frau kam als Au-pair nach Deutschland. Doch statt als Au-pair behandelt zu werden, wurde sie als billige Putzkraft sowie als Ganztageskindermädchen mißbraucht, da beide Gastelternteile berufstätig sind.

Mittlerweile ist es uns gelungen, 3 Vorgängerinnen bei eben dieser Gastfamilie zu ermitteln, welche auf dieselbe Art und Weise ausgenutzt wurden. Kurzum, sie hatten eine 6 Tagewoche mit bis zu 13 Stunden täglich und erhielten dafür ein „Taschengeld“ von € 260.-, so wie es im Au-pair Vertrag ausgewiesen ist.
Die Möglichkeit eine Sprachschule zu besuchen war maximal einmal wöchentlich gegeben.
Falls sie sich mal beschwerte, bekam sie zur Antwort: “Wenn es dir nicht passt musst du zurück in dein Heimatland!“
Da diese Heimatländer häufig in der so genannten 3. Welt liegen fügten sowohl die Au-pairs vor meiner Frau, als auch sie selbst, sich der „Gastmutter“.

Ohne meine Unterstützung hätte sie niemals daran gedacht, gegen die Gastgamilie vorzugehen. Auch den Vorgänger-Au-pairs habe ich meine Hilfe angeboten, so dass sie nun ebenfalls das ergangene Unrecht durch die Gastfamilie geahndet wissen möchten.

Da mir dies sehr missfiel, riefen wir das zuständige Arbeitsgericht an, welches sich zwar für zuständig hielt, die Klage allerdings abwies, da der Klägerin die Beweislast auferlegt wird. Die Tatsache, dass die Mädchen vorher unter denselben Umständen arbeiten mussten stellt keinen Beweis dafür da, dass meine Frau ebenso gearbeitet hat.

Wer hat eine Idee, wie man gegen diese abartige Praxis der „Gasteltern“ vorgehen kann und wie man den „unterschlagenen Lohn“, welchen man, hätte man gesetzeskonform gehandelt und eine Haushaltshilfe auf legalem Wege eingestellt, bezahlen hätte müssen, einfordern kann.

Es ist nicht verwunderlich, wenn man darüber nachdenkt zur Selbstjustiz zu greifen.

P.S. Die Au-pair Agentur hat sich übrigens niemals für die Au-pairs eingesetzt!

Hallo,

welche Staatsangehörigkeit hatte Ihre jetzige Frau während der Ausübung der beschriebenen Tätigkeit?

Viele Grüße!

Sorry, keine Idee außer der Au-Pair-Agentur bzw. Der zuständigen Behörde. Welche das ist, weiß ich leider nicht. Aber auch da kann man nur erreichen, dass an diese Familie nicht mehr vermittelt wird. Gruß Brigitte p.s.: bitte keine Selbstjustiz!!!

Hallo,

danke für die rasche Reaktion - meine Frau kommt von den Philippinen. Ist dies denn relevant?

Viele Grüße

Hallo,

die Agentur kann man vergessen, die verdient doch ihr Geld mit dem Sklavenhandel !!!

Eigentlich sollte man solche Gasteltern ja erschießen - aber leider ist das verboten. Aber ist diese Art von Ausnützung nicht auch verboten ???

Viele Grüße

kann ich leider nicht helfen

Hallo,

Sie haben die Antwort schon selbst gegeben: Die Sache kann nur über das Arbeitsgericht laufen und dort muss man Behauptungen beweisen. Au-pair sind durchaus üblich, es gibt dann neben einem Taschengeld noch Unterkunft, Verpflegung usw. das alles zählt natürlich mit. Auf der anderen Seite muss plausibel gemacht werden, wieviele Stunden wirklich gearbeitet wurde. Das ergibt dann letztlich einen Stundenlohn, der dann nach BGB angemessen ist oder nicht. Alles also sehr schwierig. Besser unter schlechte Erfahrungen abhaken.

Gruß
Martin

Ja, das könnte relevant sein.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, arbeitete Ihre jetzige Frau als Haushaltshilfe für die Gastfamilie. Sie putzte und passte auf die Kinder auf. Es scheint demnach so zu sein, dass die Gastfamilie nie beabsichtigte, ein Au-Pair-Mädchen zu beherrbergen, damit dieses die hiesige Kultur und die Sprache besser kennenlernt. Vielmehr scheint es der Gastfamilie darum gegangen zu sein, eine billige Haushaltshilfe zu haben. Der beschriebene Sachverhalt mach daher eher den Eindruck, dass es sich bei dem Verhältnis zwischen Ihrer Frau und der Gastfamilie um eine sogenannte „abhängige Beschäftigung“ gehandelt haben könnte. Dies wird u. a. auch dadurch deutlich, dass Ihre Frau gefälligst zu arbeiten hatte und ihr nicht im gewünschten Umfang Gelegenehit gegeben wurde, beispielsweise eine Sprachschule zu besuchen. Offensichtlich war es so, dass die Gastfamilie dies nicht duldete, weil Ihre Frau arbeiten sollte, und, wenn ihr dies nicht passte, zurück in ihr Heimatland sollte.

Insgesamt macht der Sachverhalt daher auf mich den Eindruck, als hätte es sich hierbei um ein Arbeitsverhältnis gehandelt (auch, wenn dies seitens Ihrer Frau so nicht gewollt war). Die Höhe des „Lohns“ lässt auf eine sogenannte „geringfügige Beschäftigung“ als Haushaltshilfe schließen.

Sofern dies zutreffend ist, hätte Ihre Frau über eine Arbeitsgenehmigung (§ 4 AufenthG) verfügen müssen, da sie Drittstaaterin ist bzw. war. Sofern diese nicht vorlag, könnte Ihre Frau sogar eine Ordnungswidrigkeit (§ 404 Abs. 2 Nr. 4 SGB III) begangen haben.

Des weiteren hätte aber auch die Gastfamilie mehrere Ordnungswidrigkeiten begangen:
Falls tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis als Haushaltshilfe vorlag, hätte die Gastfamilie Ihre Frau entsprechend zur Sozialversicherung (in diesem Fall Knappschaft) anmelden müssen (§ 28a Abs. 1 SGB IV). Da dies offensichtlich nicht geschehen ist, könnte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (§ 111 SGB IV). Außerdem hätte - falls zutreffend - die Gastfamilie eine weitere Ornungswidrigkeit (§ 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III) begangen, weil sie Ihre Frau als Drittstaaterin beschäftigte, obwohl diese nicht über einen hierfür erforderlichen Aufenthaltstitel (=Arbeitsgenehmigung) verfügte.

Das, was ich Ihnen hier beschrieben habe, stellt selbstverständlich KEINE Rechtsberatung dar! Offenbar sind Sie darauf aus, dass Ihrer Frau der noch zustehende Lohn gezahlt wird. Hierbei dürfte es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handeln. Wie man die Einklagung des Restlohns am besten bewerkstelligt, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da dies nichts mit dem Thema Schwarzarbeit als solches zu tun hat. Ich rate Ihnen, einen entsprechenden Fachanwalt zu konsultieren.

Zumindest sollten Sie aber bedenken, dass - falls Ihre Frau keine Arbeitsgenehmigung zum fraglichen Zeitpunkt hatte - dies auch eine Ordnungswidrigkeit ihrerseits darstellen KÖNNTE, die mit einem Bußgeldbescheid geahndet werden kann. Falls aufenthaltsrechtlich die Erwerbstätigkeit im Rahmen ihres Aufenthaltstitels gestattet war, ist der Sachverhalt für Sie und Ihre Frau jedoch unproblematisch.

Wie gesagt, dies ist keine Rechtsberatung. Und der Sachverhalt kann von mir aus auch nur hinsichtlich Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gewertet werden.

Ich hoffe, Ihnen trotzdem geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen!

hallo,

vielen Dank für Ihre Ausführungen.

Ich denke, dass ich nun das zuständige Hauptzollamt aufsuchen werde. Mit den Aussagen meiner Frau sowie deren Vorgängerinnen aus Georgien, welche in etwa das selbe Schicksal teilen, sollte es gelingen, zumindest das einschalten der Staatsanwaltschft zu erreichen.
Inwieweit Schadenersatz geltend gemacht werden kann ist eine Sache, wichtiger allerdings ist es, diesen Leuten das Handwerk zu legen.

Freundliche Grüße

Nein, ist nicht verboten, weil immer zwei dazu gehören.
Hallo,

die Agentur kann man vergessen, die verdient doch ihr Geld mit
dem Sklavenhandel !!!

Eigentlich sollte man solche Gasteltern ja erschießen - aber
leider ist das verboten. Aber ist diese Art von Ausnützung
nicht auch verboten ???

Viele Grüße

Sehr gerne!

Das Hauptzollamt ist zuständig für die Verfolgung der erwähnten Ordnungswidrigkeiten. Wie Sie richtig festgestellt haben, geht es bei der Verfolgung durch das HZA nicht um Ihren Schaden, sondern lediglich um die Ordnungswidrigkeiten bzw. um strafrechtliche Betrachtung.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Gastfamilie Ihre Frau ausgenutzt hat, in dem sie als billige Arbeitskraft für den Haushalt „gehalten“ wurde, geben Sie dies am besten auch so beim HZA an. Von einem Bußgeldbescheid an Ihre Frau könnte nämlich auch abgesehen werden, wenn sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als vermeintliches Au-Par Mädchen ihren Dienst tat. Dies liegt aber im Ermessen der Verwaltungsbehörde und nennt sich Opportunitätsprinzip.

Offensichtlich haben die Machenschaften dieser Gastfamilie System, da bereits mehrere Frauen so ausgenutzt worden sind. Insofern kann sogar eine Straftat nach § 266a StGB seitens der Gastfamilie vorliegen. Sollte dies zutreffen, landet diese Angelegenheit tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft. Bleibt es bei den Ordnungswidrigkeiten, ist allein der Zoll für die Ahndung zuständig.

Bitte stellen Sie sich dem HZA auch als Zeuge zur Verfügung. Vielleicht wirken auch die anderen Frauen als Zeuginnen mit, die ebenfalls auf diese Art beschäftigt waren. Dies wäre von enormem Vorteil für die Ermittlungen!

Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg!

zur Selbstjustiz aber auch - mindestens 2 !!!

übrigens… , nach Ihrer Logok gehören auch zu einer Vergawaltigung immer zwei !!!

Na, nun haben Sie aber was reininterpretiert, was ich so nicht gemeint habe. Vergewaltigung ist ein Straftatbestand, Ausnutzung halt leider nicht. Natürlich ist es eine Schweinerei, wenn jemand so ausgenutzt wird, aber halt keine Straftat. Okay? Rein theoretisch kann man sich wehren. Rein theoretisch. Man muss es nicht mitmachen. Rein theoretisch wohlgemerkt! Das meinte ich.

übrigens… , nach Ihrer Logok gehören auch zu einer
Vergawaltigung immer zwei !!!

Naja, das ist eben das Problem! Warum ist das kein Straftatbestand? Hätten diese Leute „ordnungsggemäß“ gehandelt, dann hätten sie eine Vollzeitkraft einstellen müssen, für die sowohl Steuern als auch Sozialabgaben hätten entrichtet werden müssen. Also habe sie dies hinterzogen=Straftat.
Es stellt sich auch die Frage, ob sie nicht unter §233 StGB fallen:

§ 233
Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist,( in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder )zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Also wirklich nur hineininterpretiert ???

Viele Grüße…

Mit dem hineininterpretiert war Ihre Antwort auf meine gewesen. Sie hatten eine Frage gestellt, wo ich Ihnen direkt antwortete, dass ich keine Idee hätte. Ich bin KEINE Expertin für Strafrecht. Wenn es denn ein Straftatbestand ist und Sie das wissen, werden Sie sicherlich auch entsprechend handeln. Dann war die Anfangsfrage im Arbeitsrecht aber „unnötig“.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Sache!
Gruß Brigitte

ein Vorredner hat ja etwas von Arbeitsgenehmigung geschrieben. Diese hat ja jede Aupair automatisch wenn Sie nach Deutschland kommt.

Ich glaub hier gibt es schon mehrere Ansatzpunkte. Das Aupairprogramm ist ein offizielles Programm.

  • ein Aupair DARF nur maximal 30 Stunden die Woche arbeiten
  • Überstunden MÜSSEN mit Freizeit oder Geld abgegolten werden
  • ein Aupair darf NICHT als Arbeitskraft missbraucht werden, absolute Hauptaufgabe MUSS die Kinderbetreuung sein

das es ganz, ganz, ganz selten wohl krasse Familien gibt wird wohl leider so sein. Ich empfehle Dir diese Familie auch beim Arbeitsamt zu melden - damit man sicherstellt, daß diese Familie gar keine Aupair mehr bekommt. Auch die örtliche Verwaltung kann man ansprechen, diese vergeben ja die Visa und kennen diese Familie. Das wird auch für die Verwaltung interessant sein.