Liebe/-r Experte/-in,
Meine jetzige Frau kam als Au-pair nach Deutschland. Doch statt als Au-pair behandelt zu werden, wurde sie als billige Putzkraft sowie als Ganztageskindermädchen mißbraucht, da beide Gastelternteile berufstätig sind.
Mittlerweile ist es uns gelungen, 3 Vorgängerinnen bei eben dieser Gastfamilie zu ermitteln, welche auf dieselbe Art und Weise ausgenutzt wurden. Kurzum, sie hatten eine 6 Tagewoche mit bis zu 13 Stunden täglich und erhielten dafür ein „Taschengeld“ von € 260.-, so wie es im Au-pair Vertrag ausgewiesen ist.
Die Möglichkeit eine Sprachschule zu besuchen war maximal einmal wöchentlich gegeben.
Falls sie sich mal beschwerte, bekam sie zur Antwort: “Wenn es dir nicht passt musst du zurück in dein Heimatland!“
Da diese Heimatländer häufig in der so genannten 3. Welt liegen fügten sowohl die Au-pairs vor meiner Frau, als auch sie selbst, sich der „Gastmutter“.
Ohne meine Unterstützung hätte sie niemals daran gedacht, gegen die Gastgamilie vorzugehen. Auch den Vorgänger-Au-pairs habe ich meine Hilfe angeboten, so dass sie nun ebenfalls das ergangene Unrecht durch die Gastfamilie geahndet wissen möchten.
Da mir dies sehr missfiel, riefen wir das zuständige Arbeitsgericht an, welches sich zwar für zuständig hielt, die Klage allerdings abwies, da der Klägerin die Beweislast auferlegt wird. Die Tatsache, dass die Mädchen vorher unter denselben Umständen arbeiten mussten stellt keinen Beweis dafür da, dass meine Frau ebenso gearbeitet hat.
Wer hat eine Idee, wie man gegen diese abartige Praxis der „Gasteltern“ vorgehen kann und wie man den „unterschlagenen Lohn“, welchen man, hätte man gesetzeskonform gehandelt und eine Haushaltshilfe auf legalem Wege eingestellt, bezahlen hätte müssen, einfordern kann.
Es ist nicht verwunderlich, wenn man darüber nachdenkt zur Selbstjustiz zu greifen.
P.S. Die Au-pair Agentur hat sich übrigens niemals für die Au-pairs eingesetzt!