Au Pair mit eigenem Kind nach D einladen?

Hallo!

Wir sind gerade dabei uns ohne Agentur ein Au Pair zu suchen. Nun haben wir auch Bewerbungen aus visumpflichtigen Ländern von Frauen mit jeweils einem Kind bekommen.

Besteht die Möglichkeit eine der Frauen mit Kind nach Deutschland einzuladen? Oder könnte das Kind hier evtl. nur einige Monate verbringen? Wenigstens das dürfte doch mit Touristenvisum eigentlich kein Problem sein, oder?

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Tipps!

Hallo,

soweit ich weiß (das bezieht sich jetzt aber nicht unbedingt auf Au Pairs sondern auf Doktoranden und Studenten) darf ein Visumsinhaber sein Kind mit nach Deutschland bringen. Genaueres müsste man über das Auswärtige Amt erfragen können.

VG Rebecca

P.S. Übrigens mit Touristenvisum darf man höchstens 3 Monate pro Halbjahr in Deutschland sein.

hallo, da kenne ich mich leider nicht aus, ist aber ein interessantes thema.

viele grüße

Hallo,
das weiß ich leider nicht. Aber als AuPair bekommt man doch kein Touristenvisum oder?
Sorry,
LG Natalie

Hallo Natalie,

das Touristenvisum hab ich für das Kind gemeint, damit es wenigstens mal 3 Monate da sein könnte. Dass das Au Pair ein richtiges Visum braucht, ist mir schon klar. :smile:

Danke trotzdem und LG!

Hallo,
[…] Aber als AuPair bekommt man doch
kein Touristenvisum oder?
Sorry,
LG Natalie

Hallo Butterflydee,

ich kann dir da leider nicht behilflich sein, da ich nicht weiß, was das Deutsche Recht und die Richtlinien dazu sagen.

Ich kann dir nur sagen, dass es in Amerika (USA) nicht möglich und erlaubt ist, Au Pairs einzustellen, die selbst schon Mutter sind. Das würde sicher auch Differenzen geben. Entweder diese würde sich dann mehr um ihr eigenes Kind kümmern und eure Kinder vernachlässigen oder umgekehrt, was wiederum auch Konflikte zwischen den Kindern erzeugen kann.
In Amerika ist aber auch die Visumsbeantragung nur über eine Agentur möglich, weshalb keine Familie, die legal ein Au Pair haben möchte, diese Regelung umgeht.
Ich persönlich würde aber eher ein Au Pair vorziehen, das noch keine Kinder hat.

Vielleicht fragst du wegen der Gesetzlichkeiten einfach einmal bei den zuständigen Behörden nach.

Liebe Grüße,
Tina

Hallo Butterflydee,

grundsätzlich ist es nicht vorgesehen, dass eine Mutter mit Kind als Aupair nach D kommen kann. Vielmehr kann dies zum Anlass genommen werden an der Zurückkehrungspflicht des Aupairs in ihr Heimatland zu zweifeln. Es wird sicherlich unterstellt werden, dass die Mutter zusammen mit ihrem Kind in D bleiben möchte.
Ob man das Kind per Touristen- oder Besuchsvisum nach D holen kann, nachdem die Mutter bereits eingereist ist, ist schwierig zu beurteilen.

Ich selbst habe durch Zufall ein Aupair während ihres Aufenthaltes in NRW kennengelernt und nach Heirat in Dänemark zu mir nach Niedersachsen geholt. Inzwischen hat sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Würde sie ein Kind in ihrer Heimat haben, könnte man nun versuchen dieses via einem Familienzusammenführungsvisums nach D zu holen.

Für weitere spezifische Fragen stehe ich weiterhin zur Verfügung.

Viele Grüße

Herbert

Hallo!
ich glaube nicht, dass die Bewerberinnen eine Arbeitsgenehmigung erhalten werden. Touristenvisum ist sicher möglich, aber das endet ja nach einigen Wochen. Und bis ein Au-Pair ordentlich eingearbeitet ist und sich alle aneinander gewöhnt haben, sind ein paar Wochen vergangen, dann muss es wieder ausreisen. Schade für den ganzen Aufwand. Außerdem sollte das Au-pair in Deutschland einen Sprachkurs besuchen können. Wer passt dann auf das Kind auf? Ich würde davon abraten.

Viele Grüße

Hallo
da kann ich Ihnen leider net weiter helfen.

Sorry, dass ich erst jetzt antworten kann. War krank und länger nicht im Netz.
Also, das kommt sicher auch darauf an, wie alt das Kind ist, wenn es die ganze AP-Zeit mit der Mutter hierbleiben soll. Au-pairs sollten selbst auch nicht älter als 27 J. sein. Ich würd mal beim zuständigen Ausländeramt in deinem Heimatort nachfragen. Manche Behörden verlangen neben der offiziellen Einladung und einer vorher abzuschließenden Krankenversicherung auch noch eine Verpflichtungserklärung des Einladenden. Die Versicheurngen bekommst du online auf www.reiseversicherung.com unter „ausländische Gäste“ - als Au-pair bzw. Besucher (evtl. für das Kind),beide inklusive Abschiebekosten-Versicherung. Aber man sollte sich schon im klaren sein, dass man sich mit so einer Verpflichtungserklärung - falls überhaupt erforderlich -schon finanziell ziemlich weit aus dem Fenster lehnt.