Au pair ungewollt schwanger - was tun?

Hi,
ein Problem, daß jedem sicher - wenn auch nur durch lesen oder hörensagen - bekannt sein dürfte, sucht eine Lösung:

Eine Freundin meiner Frau wurde ungewollt schwanger. Sie ist Indonesierin, als Au pair Mädchen in Deutschland und hatte ungeschützten Sex mit einem Krankenpfleger (Jugoslave) und nun ist „der Braten in der Röhre“. Da sie aufgrund ihrer Tätigkeit als Au pair nicht gerade viel verdient und von dem Jugoslaven auch nichts zu erwarten ist, kann sie sich natürlich keine kostspieligen Sachen bzgl. Arzt, etc. leisten und das Kind natürlich auch nicht entsprechend versorgen.

Da sie nicht verheiratet ist, gehe ich einmal davon aus, daß sie Hilfe durch’s Sozialamt ebenfalls ausschließen kann, oder?

Ihr Visum geht noch bis Ende Juli und sie ist durch die Au pair Agentur in einer Privatversicherung krankenversichert.

Zusammengefaßt:
Welche Hilfe wird von welchen Behörden oder anderen Institutionen in solch einem Fall kostenfrei oder zu geringen Gebühren angeboten? Falls jemand entsprechende Anlaufstellen in München kennen sollte, wäre ich für eine baldige Antwort sehr dankbar.

Besten Dank!

Christian

Hallo Christian,

eigentlich wollte ich mich zu diesem Problem nicht äußern, da auch mir die Informationen fehlen. Dennoch bin ich froh, dass es in diesem Land immer noch Menschen gibt die versuchen andereren zu helfen. Ich hoffe die Allgemeinheit eines der reichsten Staaten der Welt ist in der Lage einer schwangeren Indonesierin zu helfen.
Mein Rat wäre: Gibt es bei Euch in der Stadt eine/n Ausländerbeauftragte/n. Dort habe ich bisher immer Gute Erfährungen gemacht.
Dann gibt es noch den SKF (Sozialdienst katholischer Frauen). Auch hier kann man auf Hilfe hoffen.
Mit Grüßen
Michael

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Hi Christian,

meine Erfahrung ist, dass Du mit Deinem Problem auf jeden Fall sehr vorsichtig an die Behörden herangehen solltest. Das Visum für Indonesier wird i.d.R. nur erteilt wenn ein deutscher Bürge vorab für alle Folgekosten des Aufenthaltes verantwortlich zeichnet.

In der logischen Folge müsste der Bürge für alle „Geburtskosten“ und Krankenkosten aufkommen die nicht von einer entsprechenden Versicherung bezahlt werden. U.u. ist es sinnvoll für das Mädel vorher nach Hause zu fliegen wo sich hoffentlich krankenversichert ist.

Ob Ausländerbeauftragte oder Sozialamt in irgend einer Weise hilfreich sein können weiss ich nicht. Bei Fragen aber auf jeden Fall vorsichtig sein und keine Namen nennen sonst wird das Mädel schneller abgeschoben wie Du „Geburt“ sagen kannst.

Bye
Rolf

Rolf, Michael, Christoph,

Danke für Eure Beiträge!

Daß man in diesem Fall bei den Behörden wahrscheinlich weniger gut aufgehoben ist, hatte ich mir schon fast gedacht.

Christoph steht mit seiner Ansicht, Ausländern ihr Leben hier aus dem Steuertopf zu unterstützen, sicher nicht alleine da, nur wärst Du im Ausland nicht auch froh, wenn Dir Einheimische bei gerade solchen Problemen Hilfe leisten würden? Sicher, die beiden haben nun mal ohne zu überlegen gehandelt, aber Du kannst aus jedem Handeln im Ausland nicht auch gleich die daraus folgenden Konsequenzen abschätzen. Sicher ist, daß sie aus diesem Fall lernen werden, da die Lösung des Problems nicht einfach ist - schon gar nicht für sie.
Eine Abschiebung würde ich in diesem Fall jedoch für eher unangebracht halten - was straffällig gewordene Ausländer betrifft, so gebe ich Dir natürlich Recht! Die sollen Stunk in ihrer Heimat machen.

Christian

Sie ist
Indonesierin, als Au pair Mädchen in Deutschland und hatte
ungeschützten Sex mit einem Krankenpfleger (Jugoslave)

Wäre der Vater Deutscher, hätte sie Glück; oder hat der werdende Vater vielleicht eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung?
Folgendes habe ich Internet gefunden:
„Dann bietet das neue Kindschaftsrecht auch die Möglichkeit, daß eine Frau, die von einem deutschen Mann schwanger ist, den Aufenthaltsort frei wählen kann. Sie kann also den Ort bestimmen, an dem sie `das deutsche Kind´ aufziehen will.
Voraussetzung ist allerdings, daß der Mann die Vaterschaft ausdrücklich anerkennt. Ein in Deutschland lebender Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung kann der Frau ebenfalls ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen, wenn er die
Vaterschaft anerkennt. Die Neufassung des Kindschaftsrechts hat mit der Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu tun.“
http://www.copyriot.com/unefarce/no0/migra.htm

als Au pair nicht gerade viel verdient und von dem Jugoslaven
auch nichts zu erwarten ist, kann sie sich natürlich keine
kostspieligen Sachen bzgl. Arzt, etc. leisten und das Kind
natürlich auch nicht entsprechend versorgen.

Die „normale“ Krankenversicherung für Au-Pairs schließt Kosten aufgrund von Schwangerschaft aus. Es gibt jedoch mindestens eine Versicherung, die auch die Kosten der Schwangerschaft mit einschließt. Da müsste man nachschauen, welche Leistungen versichert sind. Der Abschluss einer Vers., die Schwangerschaft mit einschließt, ist jetzt, wo sie schon schwanger ist, natürlich nicht mehr möglich.

Da sie nicht verheiratet ist, gehe ich einmal davon aus, daß
sie Hilfe durch’s Sozialamt ebenfalls ausschließen kann, oder?

Das hat mit verheiratet sein nichts zu tun, sondern mit dem Aufenthaltsstatus. Und insoweit muss ich meinem Vorredner recht geben: zur Erlangung des Visums ist es normalerweise nötig, dass ein deutscher Bürge vorab für alle Folgekosten des Aufenthaltes verantwortlich zeichnet. Wenn sie also aufgrund der Schwangerschaft abgeschoben werden würde, dann müsste dieser Bürge auch die Abschiebung bezahlen. Das bedeutet aber auch, dass sie aufgrund dessen keine Sozialhilfe bekommen wird, denn Sozialhilfe ist immer nachrangig, d.h. vorrangig wäre eben der zahlungspflichtig, der beim Ausländeramt dafür unterschrieben hat! Böses Foul.

K.

Hi K.,
also daß eine Ausländerin, wenn sie mit einem Deutschen verheiratet und schwanger ist, „bessere Karten hat“, war mir durch meine Heirat mit meiner thailändischen Frau bekannt. Daß das aber bei einem Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung auch der Fall ist, war mir neu. Aber gut zu wissen! Das schafft Optionen!

Danke für den Tip!

Christian

Hi K.,
also daß eine Ausländerin, wenn sie mit einem Deutschen
verheiratet und schwanger ist, „bessere Karten hat“,

Hi
sie muss gar nicht mit dem Deutschen verheiratet sein - lies nochmal meinen Artikel richtig. Es geht dort um nichteheliche Lebensgemeinschaften.

K.

Hi Christian, normalerweise muss Eure Bekannte sobald sie die tätigkeit als Aupair Madchen nicht mehr ausübt ausreisen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist meist mit einer sogenannten „auflösenden Bedingung“ versehen. Daher die Frage: arbeitet sie noch dort?
Wenn die Aufenthaltsbewilligung noch bis Juli gültig ist, vorausgesetzt sie arbeitet noch als Aupair, wie weit ist dann die Schwangerschaft? Kann sie dann noch ausreisen oder aus ärztlicher Sicht nicht mehr? Es müßte dann ein Attest von einem Facharzt über Reiseunfähigkeit vorgelegt werden.
Hier ist immer die Rede von einem deutschen Vater. Du hast aber geschrieben der Vater sei Jugoslawe. Nun besteht die Möglichkeit, dass das Kind deutsch durch den langjährigen Aufenthalt des Vaters wird. Kommt drauf an was der für einen Aufenthaltsstatus hat.
Wenn sie denn nicht mehr reisefähig ist und das Kind durch den Aufenthalt des Vaters deutsch ist, könnte sie dadurch einen Anspruch erwerben (§ 23 AuslG). Dann darf sie als ausländischer Elternteil eines minderjährigen Deutschen zur Personensorge hierbleiben.
Die Sache mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis des Vaters käme eh nur in Betracht wenn die beiden verheiratet sind, der Vater als Minderjähriger eingereist ist, ausreichend Wohnraum zur Verfügung steht und er den Lebensunterhalt für die Familie aus eigener Erwerbstätigkeit oder eigenen Mitteln sichern kann (§ 18 AuslG).
hat der Vater des Kindes eine Duldung, z.B. weil er als Bürgerkriegsflüchtling hier ist, könnt Ihr die Sache vergessen.
Sind aber alles nur Vermutungen und ich kann nur von meiner Stadt reden, wo ich in der Ausländerstelle arbeite. Wie das in München gehandhabt wird kann ich natürlich nicht bestätigen. Aus Erfahrung weiß ich nur, dass die Bayern alles etwas strenger sehen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Gruß Maike