Sie ist
Indonesierin, als Au pair Mädchen in Deutschland und hatte
ungeschützten Sex mit einem Krankenpfleger (Jugoslave)
Wäre der Vater Deutscher, hätte sie Glück; oder hat der werdende Vater vielleicht eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung?
Folgendes habe ich Internet gefunden:
„Dann bietet das neue Kindschaftsrecht auch die Möglichkeit, daß eine Frau, die von einem deutschen Mann schwanger ist, den Aufenthaltsort frei wählen kann. Sie kann also den Ort bestimmen, an dem sie `das deutsche Kind´ aufziehen will.
Voraussetzung ist allerdings, daß der Mann die Vaterschaft ausdrücklich anerkennt. Ein in Deutschland lebender Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung kann der Frau ebenfalls ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschaffen, wenn er die
Vaterschaft anerkennt. Die Neufassung des Kindschaftsrechts hat mit der Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu tun.“
http://www.copyriot.com/unefarce/no0/migra.htm
als Au pair nicht gerade viel verdient und von dem Jugoslaven
auch nichts zu erwarten ist, kann sie sich natürlich keine
kostspieligen Sachen bzgl. Arzt, etc. leisten und das Kind
natürlich auch nicht entsprechend versorgen.
Die „normale“ Krankenversicherung für Au-Pairs schließt Kosten aufgrund von Schwangerschaft aus. Es gibt jedoch mindestens eine Versicherung, die auch die Kosten der Schwangerschaft mit einschließt. Da müsste man nachschauen, welche Leistungen versichert sind. Der Abschluss einer Vers., die Schwangerschaft mit einschließt, ist jetzt, wo sie schon schwanger ist, natürlich nicht mehr möglich.
Da sie nicht verheiratet ist, gehe ich einmal davon aus, daß
sie Hilfe durch’s Sozialamt ebenfalls ausschließen kann, oder?
Das hat mit verheiratet sein nichts zu tun, sondern mit dem Aufenthaltsstatus. Und insoweit muss ich meinem Vorredner recht geben: zur Erlangung des Visums ist es normalerweise nötig, dass ein deutscher Bürge vorab für alle Folgekosten des Aufenthaltes verantwortlich zeichnet. Wenn sie also aufgrund der Schwangerschaft abgeschoben werden würde, dann müsste dieser Bürge auch die Abschiebung bezahlen. Das bedeutet aber auch, dass sie aufgrund dessen keine Sozialhilfe bekommen wird, denn Sozialhilfe ist immer nachrangig, d.h. vorrangig wäre eben der zahlungspflichtig, der beim Ausländeramt dafür unterschrieben hat! Böses Foul.
K.