hi seranus,
der sachbezug wird nach Sachbezugsverordnung (SachBezV) 2003 v. 7.11.2002, BStBl 2002 I S. 1355 ermittelt.
es ergibt sich für freie unterkunft und freie verpflegung folgendes:
sachbezug ost-dtl. west-dtl.
unterkunft 189,80 170,00
frühstück 42,80 24,80
mittag 76,50 76,50
abendbr. 76,50 76,50
es ergeben sich also für volle unterkunft & verpflegung in west-dtl. monatlich 385,60 EUR, p.a. ansatz also 4.627,20 EUR.
der sachbezugswert für die unterkunft vermindert sich um 15% bei aufnahme im eigenen haushalt sowie um weitere 15% wenn der jenige unter 18. ist.
des weiteren wird gekürzt, wenn mehrer personen im zimmer sind. also bei belegung mit 2 personen wird um 40% gekürzt, bei 3 um 50% und bei noch mehr um 60%.
wenn das aupair also unter 18 ist, bei euch im haushalt wohnt und mit 3 deiner kinder in einem zimmer wohnt (sehr unwahrscheinlich), wird der unterkunftswert um 90% gekürzt.
das dazu. die CB 500 ist bei mir schon fast 6000km gelaufen und läuft und läuft und läuft…
gruesse vom
showbee