AU und Termin bei der AA

Hallo; r versteht die Welt nicht mehr!

R ist von zwei Ärzten (Hausärztin und Orthopäde) AU geschrieben, liegt der AA auch vor und dennoch machen Sie einen Besuchstermin in der Zeit!?
Was soll r tun bzw. vorgehen/sich verhalten!?

Danke für Mithilfe!

Hallo

In der Regel lässt das AA in solchen Situationen mit sich reden. Einfach dort anrufen und die Sache nochmals schildern.

Wahrscheinlich geht es nur darum, die Arbeitsuntauglichkeit nochmals abzuklären und sich darüber zu informieren, ob eine Weitervermittlung überhaupt noch mal in Betracht kommt.

Hallo r,

r versteht die Welt nicht mehr!

*lach* Hmm, die ganze Welt werd ich Dir wohl nicht erklären können…

R ist von zwei Ärzten (Hausärztin und Orthopäde) AU
geschrieben,

geht das denn mit einer doppelten AU? *grübel*

liegt der AA auch vor und dennoch machen Sie
einen Besuchstermin in der Zeit!?

Nun, das kömmt drauf an. Vielleicht haben die Jungs und Mädels sich dort einfach vertan? Bzw. derjenige, der den Termin ausgemacht hat, wusste in diesem Moment nix von Herrn Rs Arbeitsunfähigkeit.

Allerdings ist’s auch ein Unterschied, ob R nun wegen eines verknacksten Knöchels die nächsten 3 Tage krank geschrieben ist oder ob er wegen eines chronischen Bandscheibenvorfalls jetzt schon in sein zweites Jahr Krankheit geht.

Im ersten Fall würde ich dort anrufen, sagen, dass ich ne AU habe und mal doof nachfragen, ob die denn nicht angekommen ist. Weiters würde ich darum bitten, den Termin zu verschieben, wenn’s möglich ist (Könnte ja auch irgendeine Sache sein, wo Fristen oder Termine oder so verstreichen…)

Im zweiten Fall würde ich versuchen hinzugehen und die Sache zu klären. Denn in diesem Fall besteht ja die Krankheit diese Woche wie auch übernächste Woche, das heisst, eine Verschiebung wird am Grundproblem nichts ändern. Ausnahme wäre natürlich, wenn Herr R ausgerechnet in dieser Woche Behandlungen hat, die sehr schmerzhaft sind, während die dann nächste Woche abgeschlossen sind. Dann würde ich das gleiche tun wie im ersten Fall und um Verschiebung bitten.

*wink*

Petzi

Hallo,

R ist von zwei Ärzten (Hausärztin und Orthopäde) AU
geschrieben, liegt der AA auch vor und dennoch machen Sie
einen Besuchstermin in der Zeit!?

ich denke, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Unfähigkeit zu Arbeiten und das AA aufzusuchen…

Wenn die AU aber so gravierend ist, dass man nicht mal das AA aufsuchen kann, würde ich da mal anrufen und die Sache klären.

Gruß

S.J.

Nach § 59 SGB II (in Verbindung mit §309,310 SGBIII) muss man als Erkrankter einer Meldeaufforderung innerhalb des ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeitraums nicht nachkommen, wenn man nachweislich eine vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Amt vorgelegt hat. Frühestmögliches Meldedatum wäre daher der erste Tag der Arbeitsfähigkeit.

Für’s „gute Klima“ wäre es aber nicht verkehrt, den SB einfach nochmal auf die eingereichte AU hinzuweisen…kann ja vielleicht wirklich nur ein „innerbehördliches“ Versehen gewesen sein. Falls nicht, auf die genannten Paragrafen verweisen. Sanktionen wären da unzulässig.

Gruß