AU wegen Mobbing, trotzdem arbeiten?

Hallo.

Folgende Situation: Jemand wird wegen Mobbing krankgeschrieben.
Während dieser Zeit hat er die Möglichkeit einmalig auf einer Feier
zu arbeiten. Nach Rücksprache mit dem Arzt ist das erlaubt, da der
Jemand all das tun kann, was ihm Freude bereitet. Ist das wirklich
so?

Danke

Hallo Absolut,
entweder man ist arbeitsunfähig oder nicht. Wenn ein AN trotz Krankschreibung arbeiten geht, riskiert er die Kündigung.
Grüße
Almut

Hallo!

Jemand wird wegen Mobbing krankgeschrieben. Während dieser Zeit hat
er die Möglichkeit einmalig auf einer Feier zu arbeiten.

Wie würdest Du als Arbeitgeber reagieren, wenn Du einem arbeitsunfähig geschriebenen Mitarbeiter das Gehalt fortzahlst und dieser Mitarbeiter anderweitig einer Beschäftigung nachgeht? Darf ich raten? Du würdest den Kandidaten vermutlich fristlos feuern. Dem Gekündigten wird dann weder der gedankenlose Spruch des Arztes noch ein Arbeitsgericht helfen können. Außerdem wird das Arbeitsamt mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes reagieren.

Gruß
Wolfgang

Hallo

würdest den Kandidaten vermutlich
fristlos feuern. Dem Gekündigten wird dann weder der
gedankenlose Spruch des Arztes noch ein Arbeitsgericht helfen
können. Außerdem wird das Arbeitsamt mit einer Sperre des
Arbeitslosengeldes reagieren.

Davon gehe ich eher nicht aus. Der Umstand einer attestierten AU hat nicht zwingend zur Folge, daß eine Nebenbeschäftigung automatisch auch nicht ausgeführt werden kann. Ein wegen Beinbruchs arbeitsunfähiger Fußballspieler könnte problemlos einen Nebenjob als Schreibtischtäter weiter ausführen. Richtig ist wohl, daß der AG bei Kenntnis den AN feuern wird. Fristlos wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit ebensowenig einer gerichtlichen Betrachtung Stand halten, wie vermutlich auch eine ordentliche Kü - bei Anwendung des KSchG. Demzufolge wäre auch eine Sperre des ALG nicht zu befürchten.

Interessant wäre aber auch erst einmal, was sich hier hinter dem Begriff „Mobbing“ konkret verbirgt.

Gruß,
LeoLo

Ich würde als Arbeitgeber differenzieren. Wenn mein Arbeitnehmer
krankgeschrieben ist und nur einmalig auf einer Feier aushilft, dann
wäre das für mich absolut okay. Der AN ist ja aus psychischen Gründen
krankgeschrieben worden und soll laut dem Arzt das tun, was ihm gut
tut. Und das einmalige Aushelfen auf einer Feier tut dem AN gut, da
es ihn ablenkt und er alle seine Freunde und Bekannte um sich rum
hat.

Wenn der AN jedoch jedes WE nachts arbeitet, totalen Stress hat und
er sich somit nicht erholen kann, dann wäre ich als AG natürlich
sauer und kann darin auch keine Genesung sehen.

Hallo,
ein bisschen Arbeitsunfähig gibt es genau so wenig wie ein bisschen schwanger, ausserdem ist Mobbing kein Grund für eine Krankschreibung.
Weglaufen vor den Problemen löst diese nicht.
Wer während eine Krankschreibung einer Tätigkeit nachgeht ( ob mit oder ohne Bezahlung spielt dabei eine untergeordnete Rolle), der rsikiert den Arbeitsplatz und den Krankengeldanspruch.
Gruss
Czauderna