Hallo,
mich würde interessieren, wenn man wg. psychischer Probleme z.B. Depressive Störung krank geschrieben ist, hat der AG ein Recht darauf das zu erfahren? Oder kann man einfach sagen, dass man über den Grund seiner AU nicht reden möchte?
Wenn man in dieser Zeit trotz AU das Haus verlässt für sagen wir mal Parkspaziergänge, Thermenbesuche etc. also Dinge die der Heilung dienlich sein könnten, ist das ein Kündigungsgrund? Normalerweise ist das ja so, aber rein körperlich fehlt einem ja nichts.
lg, Chocolate Chip
Hallo,
der Arbeitgeber hat keinerlei Rechtsanspruch auf die Bekanntgabe
der Diagnose (arbeitsunfall/Berufserkrankung mal ausgenommen).
Manchmal lässt sich das zwar nicht vermeiden, z.B. immer dann
wenn beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz eine entscheidende
Rolle spielt, aber grundsätzlich gilt, dass es den Arbeitgeber nichts
angeht warum der Arbeitnehmer krank ist.
Der Arbeitnehmer hat während seiner Krankheitszeit alles zu vermeiden
was einer schnellstmöglich Gesundung bzw. Wiederherstellung seiner
Arbeitsfähigkeit entgegenwirkt. Spaziergänge gehören eigentlich
nicht zu solchen Zuwiderhandlungen.
Gruss
Czauderna
Hi!
mich würde interessieren, wenn man wg. psychischer Probleme
z.B. Depressive Störung krank geschrieben ist, hat der AG ein
Recht darauf das zu erfahren?
Nein!
Deshalb steht auf dem Teil der AU, welcher für den AG bestimmt ist, auch keine Diagnose.
Oder kann man einfach sagen,
dass man über den Grund seiner AU nicht reden möchte?
Ja.
Wenn man in dieser Zeit trotz AU das Haus verlässt für sagen
wir mal Parkspaziergänge, Thermenbesuche etc. also Dinge die
der Heilung dienlich sein könnten, ist das ein
Kündigungsgrund?
Nein!
Der AN ist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Genesung beeinträchtigt.
Oder anders: Wenn ich mir den rechten Arm breche, bin ich arbeitsunfähig. Das hindert mich aber nicht daran, ins Kino, Fußballstadion, Theater oder sonst wo hin zu gehen. Solange ich nicht gerade Tennis o.ä. spiele, schade ich dem Heilungsprozess nicht…
Normalerweise ist das ja so,
Nö.
LG
guido
Sorry - off topic
Hi!
Sorry!
Während ich schrieb, ging mein Telefon.
Aber ich lasse mein Posting dennoch stehen 
LG
Guido
Hallo!
Ergänzend zu den anderen noch diese Anmerkung:
Soweit ist weiß, sollten Kranke um 22 h zu Hause sein, war glaube ich mal so. Aber Ausgangsverbot gibt es nicht, im Gegenteil, man braucht ja frische Luft.
Gruß
Carmen
???
Hi!
Soweit ist weiß, sollten Kranke um 22 h zu Hause sein
Wo hast Du denn das her?
Fühle Dich bitte nciht angegriffen, aber das habe ich noch nie gehört…
LG
Guido
Hallo
Soweit ist weiß, sollten Kranke um 22 h zu Hause sein, war
glaube ich mal so.
Das stimmt für die Fälle, wo es sich um Jugendliche handelt und die Mutter den Haushalt fest im Griff hat. Bisweilen gibt es dann sogar eine elterliche Ausgangssperre…
Mit Arbeitsrecht hat das aber nichts zu tun. :o)
Gruß,
LeoLo
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Moin!
Kein Problem.
Das hat mat mir vor Jahren mal gesagt, als ich selbst krank war. Ist aber schon ewig her und ich habe keine Ahnung, ob das eine rechtliche Grundlage hat.
Gruß
Carmen
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Hi Carmen!
Das hat mat mir vor Jahren mal gesagt, als ich selbst krank
war. Ist aber schon ewig her und ich habe keine Ahnung, ob das
eine rechtliche Grundlage hat.
Nein!
Wäre auch ein wenig heftig, wenn man einem Erwachsenen vorschreiben will, wann er zu Hause zu sein hat…
Mich hat es selbst im Krankenhaus nicht interessiert, wenn uns gesagt wurde, nach 22 Uhr hätten wir uns auf den Zimmern aufzuhalten *g*
Ich war überrascht, da ich schon ziemlich viele urban legends aus dem Arbeitsrecht kenne, aber diese war mir völlig neu 
LG
Guido