Hallihallo, Corinne,
auch mal wieder was von mir.
Aber wie lautet die Begründung zu a)? Gilt immer Partizip + Verb auseinander?
Genau das!
Dazu:
_R39 Für Verbindungen mit einem Verb als zweitem Bestandteil gilt in den im Folgenden beschriebenen Fällen Getrenntschreibung.
Verbindungen mit dem Verb „sein“ werden immer getrennt geschrieben
da sein, da gewesen, dabei sein, hinüber sein
(Aber bei Substantivierung: das Dasein, die Dabeigewesenen )
Ist der erste Bestandteil ein mit „-einander“ oder „-wärts“ gebildetes Adverb, wird immer getrennt geschrieben.
aufeinander prallen, miteinander spielen, abwärts gehen, rückwärts fahren
Zusammengesetzte Adverbien wie die folgenden werden immer getrennt vom Verb geschrieben:
abhanden, anheim, beiseite, fürlieb, überhand, vonstatten, vorlieb, zugute, zuhanden, zunichte, zupass, zustatten, zuteil
Die Schlüssel waren ihm abhanden gekommen.
Wir müssen mit den Resten vorlieb nehmen.
Ihre Hoffnungen wurden zunichte gemacht.
Vgl. auch R 38.
Ist der erste Bestandteil eine Ableitung auf „-ig“, „-isch“ oder „-lich“, wird immer getrennt geschrieben.
heilig sprechen, müßig gehen, ruhig bleiben, logisch denken, deutlich machen, heimlich tun
Ist der erste Bestandteil ein Partizip, wird immer getrennt geschrieben.
rasend werden, gefangen nehmen, getrennt schreiben, verloren gehen
Ist der erste Bestandteil ein Substantiv, das eindeutig als solches gebraucht wird, schreibt man getrennt.
Angst haben, Auto fahren, Rad fahren, Eis laufen, Schlittschuh laufen
(Aber: schlafwandeln, teilnehmen usw.)
Ist der erste Bestandteil ein Verb, wird immer getrennt geschrieben.
spazieren gehen, stehen lassen, kommen lassen, sitzen bleiben, kennen lernen, schreiben lernen
Ist der erste Bestandteil ein Adjektiv, das gesteigert oder erweitert werden kann, schreibt man getrennt.
Der Abschied ist uns leicht gefallen (wegen: leichter gefallen).
Einen Stoff [leuchtend] blau färben.
Getrennt schreibt man alle eindeutigen Wortgruppen wie „schwanger werden“, „huckepack nehmen“, „klein beigeben“.
In Zweifelsfällen, die nicht eindeutig zu klären sind, ist Getrennt- oder Zusammenschreibung zulässig._
Gruß Fritz