Auch eine Schneeräumfrage

Hallo,

Mal angenommen folgender, natürlich rein fiktiver, Fall:

Mehrfamilienhaus mit 9 Mietparteien, 3 Wohnungen pro Etage. Bisher wurde die Treppenreinigung immer Etagenweise im wöchentlichen Wechsel durchgeführt und die Mieter des EG waren auch in ihrer Woche für den Winterdienst zuständig.
Angenommen dem Vermieter war das Treppenhaus nicht sauber genug und er schloß einen Vertrag mit einer Putzfirma ab, die sich um die Treppenreinigung kümmern soll. Muß diese Firma dann auch den Winterdienst übernehmen?
Ich weiß, es ist schwer, darüber eine Aussage zu treffen, ohne den Vertrag zu kennen, also nehmen wir mal an, dies sei so im Vertrag vereinbart worden. Da die Firma immer Donnerstags die Treppe putzt, müßte die dann bei Schnee auch an anderen Tagen jemanden rausschicken, um den Schnee wegzuräumen?

Gruß
Sticky

Auch hallo.

Mal angenommen folgender, natürlich rein fiktiver, Fall:

…wenigstens wohnt kein bekannter älterer Herr in diesem Haus :smile:)

Mehrfamilienhaus mit 9 Mietparteien, 3 Wohnungen pro Etage.
Bisher wurde die Treppenreinigung immer Etagenweise im
wöchentlichen Wechsel durchgeführt und die Mieter des EG waren
auch in ihrer Woche für den Winterdienst zuständig.
Angenommen dem Vermieter war das Treppenhaus nicht sauber
genug und er schloß einen Vertrag mit einer Putzfirma ab, die
sich um die Treppenreinigung kümmern soll. Muß diese Firma
dann auch den Winterdienst übernehmen?
Ich weiß, es ist schwer, darüber eine Aussage zu treffen, ohne
den Vertrag zu kennen, also nehmen wir mal an, dies sei so im
Vertrag vereinbart worden. Da die Firma immer Donnerstags die
Treppe putzt, müßte die dann bei Schnee auch an anderen Tagen
jemanden rausschicken, um den Schnee wegzuräumen?

Sieht ganz danach aus: [http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx]rk*z;*z&fee…](http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx]rk*z;*z&feed_id=11755) (letzter Abschnitt)
Vor allem, weil (oder weil) die Pflichten der Mieter jetzt auf den Putzdienst übergegangen sind.

HTH
mfg M.L.

Hallo,

das hängt vom Vertrag ab, den Du nicht hast. Es besteht kein automatischer Zwang beide Dinge miteinander zu verbinden.

Als mir bekannte Lösung, gibt es einen Winterdienstplan, wo jede Mietpartei (nicht nur EG) abwechselnd für den Winterdienst verantwortlich ist.

Besser wäre es jedoch nur eine Mietpartei gegen Entgelt, diese Tätigkeit ausüben zu lassen (Hausmeister/in).

Eencockniedo

Hallo Markus,

…wenigstens wohnt kein bekannter älterer Herr in diesem Haus
:smile:)

Nein, ich schrieb nicht von *duweißtschonwer* (obwohl er auch nicht Lord Valdemort heißt) *fg*

Sieht ganz danach aus:
[http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx]rk*z;*z&fee…](http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx]rk*z;*z&feed_id=11755)
(letzter Abschnitt)
Vor allem, weil (oder weil) die Pflichten der Mieter jetzt auf
den Putzdienst übergegangen sind.

Danke, hat mir sehr geholfen.

Gruß*
Sticky

Hallo nochmal.

…wenigstens wohnt kein bekannter älterer Herr in diesem Haus
:smile:)

Nein, ich schrieb nicht von *duweißtschonwer* (obwohl er auch
nicht Lord Valdemort heißt) *fg*

…wäre ja auch eine Katastrophe, wenn er jetzt auch noch seine Schneeräumaktivitäten dokumentieren müsste :smiley:

Sieht ganz danach aus:
[http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx]rk*z;*z&fee…](http://www.lawchannel.de/index.php?pg=xx]rk*z;*z&feed_id=11755)
(letzter Abschnitt)
Vor allem, weil (oder weil) die Pflichten der Mieter jetzt auf
den Putzdienst übergegangen sind.

Danke, hat mir sehr geholfen.

anwalt.tv - suche nach ‚schneeräum‘: 2 Treffer eben

Was anderes: dieser junge Mann aus ‚Software allgemein‘ hat ein Problem mit der Anwaltssoftware RA-Micro -> http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Vielleicht kennt das ja einer ?

mfg M.L.

1 „Gefällt mir“