Auch Erbrecht

Hi,

mein Opa ist vor kurzem gestorben und jetzt geht es zur Testamentseröffnung. Mein Vater hat alles geregelt, was zu regeln war, Friedhof, Beerdigung usw. auf Bitten meiner Oma, ist ja auch klar, dass er das macht. Jetzt hat sie ihn auch zum Amtsgericht geschickt wegen Erbschaft udgl. - sie wünscht auch, dass er bei der Testamentseröffnung (heißt das auch so, wenn kein Testament da ist und nur das Erbe verteilt wird) da ist - und auf dem Amtgericht hat er dann erfahren, dass er als Kind aus der ersten Ehe meiner Oma gar nicht erbberechtigt ist. Stimmt das? Mein Opa war nur sein Stiefvater, er wurde damals bei Heirat nicht adoptiert wegen der Waisenrente. Nun steht darüber hinaus zu befürchten, dass eine seiner Halbschwestern auf die Auszahlung ihres Erbteils drängt, so dass meine Oma das Haus würde verkaufen müssen. Kann man das irgendwie verhindern? Sie lebt da schon seit mindestens 50 Jahren und möchte eigentlich auch da bleiben.

Vielen Dank im Voraus für Aufklärung

die Elbin

Opa hätte wohl besser ein Berliner Testament aufgesetzt, dann hätte die gierige Halbschwester sicher nicht nur den Pflichtteil genommen, wenn sie in einigen Jahren das Doppelte bekäme.

Dein Vater ist mit dem Erblasser nicht blutsverwandt und erbt nicht. Es erben die Ehefrau (Oma) zu 1/2 und die Kinder des Opas die andere Hälfte zu gleichen Teilen.