Auch exmatrikulation

Hallo, ich war für eine Woche an einer Uni immatrikuliert, doch das eigentliche Studium hatte noch nicht begonnen. Ich entschied mich um, noch ein halbes Jahr zu warten und habe mich dann wieder ausgeschrieben, also exmatrikuliert. Muss ich das jetzt bei den nächsten Bewerbungen mit angeben, in der Kategorie Erststudium?

Danke. Felix.

Hallo,

meines Wissens meint Erststuduium nur ein abgeschlossenes Studium.
Meine zwei Semester Jura sind allerdings schon ne Zeitlang her.

Gruß,
Markus

Hallo!
Du musst geben, eingeschrieben gewesen zu sein. Aber Zweitstudien sind das noch nicht, da Du noch keine richtige Prüfungen abgelegt hast.

Gruß, Stefan

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Hallo, ich war für eine Woche an einer Uni immatrikuliert,
doch das eigentliche Studium hatte noch nicht begonnen. Ich
entschied mich um, noch ein halbes Jahr zu warten und habe
mich dann wieder ausgeschrieben, also exmatrikuliert. Muss ich
das jetzt bei den nächsten Bewerbungen mit angeben, in der
Kategorie Erststudium?

Danke. Felix.

Hallo!
Du musst geben, eingeschrieben gewesen zu sein. Aber
Zweitstudien sind das noch nicht, da Du noch keine richtige
Prüfungen abgelegt hast.

In einer Bewerbung „musst“ Du gar nichts. Das bleibt alles Deiner künstlerischen Freiheit überlassen. Im Zweifel solltest Du auf kritische Nachrfragen jedoch immer auch plausible Antworten parat haben.

TTR

Hallo!

Ich meinte Bewerbung im Sinne von Antrag auf eine Zulassung um einen Studienplatz. Eine Falschaussage an dieser Stelle ist SEHR schlecht. Sie kann zur Exmatrikulation führen. Außerdem legt man hierbei nicht selten explizit eine eidesstattliche Versicherung ab. Und Meineid ist eigentlich nicht so schön :wink:
Ich glaube auch die eigentliche Frage bezog sich auf einen nochmaligen Studiumsversuch.

Gruß, Stefan

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