Auch fristlose Kündigung möglich?

Im Vertrag steht folgendes:

Die ersten vier Monate gelten als Probezeit.Während dieser Zeit können die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Muss man sich an die 2 Wochen halten oder kann man ach fristlos kündigen?

Hallo

Muss man sich an die 2 Wochen halten

Ja.

oder kann man auch
fristlos kündigen?

Nur, wenn die Einhaltung der ordentlichen Küfrist objektiv unzumutbar ist, also ein wichtiger Grund existiert.

BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Gruß,
LeoLo

Nur, wenn die Einhaltung der ordentlichen Küfrist objektiv
unzumutbar ist, also ein wichtiger Grund existiert.

BGB § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus
wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
gekündigt werden (…)

Mit diesem sogenannten „wichtigen Grund“ meint das Gesetz so was wie Gewalt durch den Arbeitnehmer, Diebstahl, Unterschlagung usw.

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Oh man

Mit diesem sogenannten „wichtigen Grund“ meint das Gesetz so
was wie Gewalt durch den Arbeitnehmer, Diebstahl,
Unterschlagung usw.

Nein, mit diesem so genannten wichtigen Grund meint das Gesetz so was, wie einen ganz besonders schwerwiegenden Anlass für eine Kündigung, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht.

Es kann durchaus vorkommen, dass man außerordentlich gekündigt wird, obgleich man überhaupt nichts verbrochen hat…

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

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