ich muss da mal einiges richtigstellen
Hallo zusammen,
bevor es jetzt noch „fälscher“ wird, muss ich da mal einhaken :
@ivo : Der Scheck wird durch den Währungswechsel nicht ungültig ! Alle Handlungen aus der DM-Zeit werden durch den Währungswechsel nicht berührt, wie auch z.B. das DM-Bargeld nie ungültig werden wird. Die andere Frage ist, ob die Bank den Scheck zum Einzug entgegennimmt, dazu ist sie nicht verpflichtet. Technisch ist das möglich; der Scheck mit seiner DM-Codierzeile kommt in eine sogenannte Korrekturhülle und wird manell umgerechnet und neu codiert.
@Christian : Das mit der Prüfung des Ausstellungsdatums glaubst Du doch wohl selbst nicht. Schecks unter 3.000 Euro bekommt die Bank des Ausstellers in der Regel nicht mehr zu Gesicht, eine Unterschrift (geschweige denn ein Ausstellungsdatum) wird nicht geprüft. Dies Verfahren nennt man BSE. Der Scheck bleibt bei der Bank des Einreichers, der Betrag wird per Lastschrift eingezogen. (Es handelt sich um eine besondere TS-Ergänzung, die verhindert, dass die Lastschrift wegen Widerspruch zurückgegeben wird)
Schecks ab 3.000 Euro sowie „Sonderfälle“ (wie z.B. Korrekturhüllen, siehe oben) werden noch an die bezogene Bank weitergeleitet. Dies erfolgt zumeist über die LZB im sogenannten GSE-Verfahren. Die Originalschecks werden an die kontoführende Filiale weitergeleitet, dort wird die Unterschrift geprüft. Falls nicht schon vorher maschinell geschehen (wie in den meisten Banken) wird noch auf Disposition und Schecksperren geprüft. Das wars. Die Bank ist nicht verpflichtet, das Ausstellungsdatum zu überprüfen, wie gesagt, der Scheck ist bei Sicht zahlbar. Sie spricht evtl. den Kunden an, wenn sie einen Manipulationsverdacht hat. Es wäre aber völlig verfehlt, systematisch die Ausstellungsdaten zu prüfen, denn das kostet Arbeit (sichten, Kunden anschreiben…) und bringt absolut nichts. Wenn Du ein deutsches Kreditinstitut kennst, wo das so gehandhabt wird, hätte ich gern den Namen gewusst.
Frohes Fest noch,
Gruss Hans-Jürgen
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