Auch Hartz IV

aber keine Frage sondern eine Info,
Hallo an alle,
wusstet Ihr, dass die Erhen unter bestimmten Vorrausetzungen sämtliche Zahlungen der letzten 10 Jahre zurückzahlen müssen?
Das kann teuer werden.
Auf Seite 2965 des Bundesgesetzblattes/2003, Teil1, Nr. 66 vom 29. Dezember (§ 33, 34, 35) Unterabschnitt 4 steht das alles drin.
Klar, wer liest so weit!
Das Erwachen kommt bei Erschaftsansprüchen. Dann kann schnell die Eigentumswohnung vom Papa weg sein.
Grüße
Babalou

Link zum Thema
Hallo.

Besagtes BG-Blatt ist hier zu finden: http://www.recht2.de/html/Dateien/Bundesgesetzblatt/…
Aber mal ehrlich: wer beantragt schon Unterstützung, wenn Er/Sie genug Geld auf der hohen Kante hat ? Zumindest implizieren die Richtwerte in diesem Skriptum, dass es eine Grenze zwischen bwedürftig und reich gibt…
Und stand nicht irgendwo im Gesetz, dass der Einzelne die Solidarleistung der Gesellschaft auch wieder zurückzuzahlen hat …?

mfg M.L.

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stell Dir folgende Situation vor…
hallo Markus,
Du bist gut Verdiender. Du hast Dir eine Eigentumswohnung zuglegt (72 m2). Du hast sie inmzwischen voll bezahlt.
Nun wirst Du arbeitslos und bekommst irgend wann Hartz IV.
die Wohnung brauchst Du nicht zu verscherbeln, denn sie ist noch in den Grenzen. Deine Kinder studieren und wohnen ausserhalb, sind also nicht zu Hause.
Nun gibst Du vorzeitig den Löffel ab. Deine Erben freuen sich (nach den gesellschaftlich nötigen Trauertränen), dass sie eine EW bekommen im Wert von sagen wir mal 150.000 €.
Doch jetzt schlägt der Gesetzgeber erbarmungslos zu: er fordert die letzten 10 Jahre zurück.
Ergebnis: die Hälfte des Erbes frisst Papa Staat mit seinem gierigen Rachen.
Nachvollziehbar? Oder habe ich einen Denkfehler gemacht?
Grüße
Babalou

etwas oT
Hallo nochmal.

Entschuldigung, dass ich nicht jeden x-beliebigen Fall durchkalkulieren kann.
Vater Staat kassiert bei Erbschaften ohnehin kräftig mit. Zumindest wenn man keine Wege kennt das zu verhindern…
Und ausserdem muss ich ein Erbe ja nicht annehmen. Zudem gehen i.A. mit der Annahme einer Erbschaft ja nicht nur das Vermögen sondern auch die laufenden Schulden des Erblassers auf mich über. Im Sinne des Gesetz sind die ehemaligen Zahlungen also als Schulden gegenüber der Gemeinschaft anzusehen.

Zumindest sehe ich das so.
mfg M.L.

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Hallo Markus,

nicht als Polemik, nur als Ergänzung:

Entschuldigung, dass ich nicht jeden x-beliebigen Fall
durchkalkulieren kann.

Der von Babalou geschilderte Fall ist der Normalfall bzw. wohl der statistisch häufigste Fall auf den das angegebene Gesetz zielt.

Ich gebe noch einmal einen Link an, der etwas übersichtlicher ist:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s2954.pdf
(§34/5 auf Seite 12)

Vater Staat kassiert bei Erbschaften ohnehin kräftig mit.

Unbestritten, aber das hat mit Hartz IV nichts zu tun; dank Hartz IV kann sich eine solche „Erbschaftssteuer“ auf 100% belaufen, was ja dann wohl das „ohnehin“ sprengt.

Zumindest wenn man keine Wege kennt das zu verhindern…

Hier lässt das angegebene Gesetz z.B. in §35.(2).1 tatsächlich Tür und Tor offen.

Und ausserdem muss ich ein Erbe ja nicht annehmen.

Man kann es annehmen, weil die Ersatzpflicht auf den Zeitwert des Nachlasswertes begrenzt ist.

Zudem gehen
i.A. mit der Annahme einer Erbschaft ja nicht nur das Vermögen
sondern auch die laufenden Schulden des Erblassers auf mich
über. Im Sinne des Gesetz sind die ehemaligen Zahlungen also
als Schulden gegenüber der Gemeinschaft anzusehen.

Das ist der entscheidende Punkt; während ehemals Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Versicherungsleistungen waren, ist ALG II nun eine Leistung der Grundsicherung, damit eine Leistung der „Gemeinschaft“ (Versicherungsleistung war auch Gemeinschaftsleistung, aber einer Solidargemeinschaft); erst jetzt sind diese „Schulden“ erst möglich geworden; über Sinn und Unsinn kann man natürlich lange politisieren, ich selbst möchte aber einen anderen Aspekt anführen, dass nämlich dadurch die globale ökonomische Situation in ihren Auswirkungen (Arbeitslosigkeit) mitten in die Familien bzw. in private Bindungen hineingetragen wird, also nicht nur das Individuum selbst betreffen, sondern auch sein ganzes Umfeld, seine Beziehungen zu den Kindern, damit aber sein innerstes Privates; dieser soziologisch-psychologische Aspekt ist es meines Erachtens mindestens genauso wie der rein finanzielle des Weniger-Bekommens, dass Hartz IV einen solch wüsten Sturm der Ablehnung unter Betroffenen hervorgerufen hat.

Viele Grüße
franz

Hallo Markus,

Das ist der entscheidende Punkt; während ehemals
Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe Versicherungsleistungen
waren,

Arbeitslosenhilfe war auch Steuerfinanziert, aber ihr habt schon recht, wer befasst sich mit solchen sachen die irgendwann mal für die Nachwelt zum regeln anstehn

Mikesch

Hallo Mikesch,

Arbeitslosenhilfe war auch Steuerfinanziert,

Sie beinhaltete aber einen klar definierten Anspruch, den der einzelne „Versicherungsnehmer“ im „Schadensfall“ hatte; den hat der ALG II-Bezieher nicht; darum „Versicherungssystem“. Die Frage der Finanzierung ist wieder eine andere.

Viele Grüße
franz

Hab ich auch gehört.
Ist wohl auch so.
Die Erben müssen aber nicht mit ihrem Hab und Gut
und Kreditlinee dafür einstehen, nur die Erbnmasse
wird ein wenig angeknabbert.

das ist hart genug…
hallo Hannes,
wer spart schon gerne für irgendwelche Politiker?
Diese erfinden immer neue Einsparungen um weniger zu zahlen, erhöhen aber im gleichen Zuge ihre Einkünfte.
Ebenso sind sie in Gremien und Aufsichtsräten von Firmen, von denen sie so viel verstehen, wie der Hund vom KKW.
So ist H.Kohl, Anke Fuchs, Dr. E. Klepsch, Dr. F. Niethammer, K.Starzacher, Dr. h Teltschik, Dr. B. Vogel, Dr. Th. Weigel, Dr. W. Wallmann im Beirat der Deutschen Vermögensberatungs- AG, der Nr. 1 in Europa. Kann mir jemand sagen, was die „beiraten“? Die wissen doch von Versicherung gerade mal so viel, wie man das Wort schreibt! Aber Geld dafür kassieren und verheimlichen.
M.M nach hat allein schon durch die Steuern, die jeder Bundesbürger zahlt ein Anrecht auf Hilfe bei Arbeitslosigkeit. Besonders, wenn er dafür nichts kann. Denn meist ist es ein Versagen der Regierungen.
So können z.B. Firmen die Kosten einer Verlagerung des Betriebes ins Ausland steuerlich geltend machen!!! Sie werden auch noch belohnt für die Vernichtung von deutschen Arbeitsplätzen!
Der Bürger zahlt nicht nur seine Einkommenssteuer, nein, er zahlt auch MwSt, er zahlt Versicherungssteuer, Autosteuer, …
Und dann soll er auch noch das ALG II als Gnade ansehen?

Es stinkt ganz gewaltig im Staat Deutschland!
Grüße
Babalou

Hallo,
das mit dem zuückzahlen gab es schon vor Hartz IV.
Wollte ich nur mal anmerken.
Grüße
Susanne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Susanne
das ist mir allerdings neu.
M.W. nach mussten Erben keine Versicherungsleistungen des Staates zurückzahlen. Denn dafür hat der Versicherte ja ein Leben lang gelöhnt!
Grüße
Babalou

Hallo Babalou,

du wirfst da etwas grundsätzliches durcheinander. Auch mit HartzIV müssen Erben nicht die Leistungen zurückbezahlen, die der Verstorbene erhalten hat, wenn der Bezug der Leistungen rechtens war.

Ist der Bezug von ALG2 nicht rechtens gewesen, wie in dem von dir angeführten Beispiel, muss der Erbe dafür gerade stehen, da er mit dem Erbe auch Verbindlichkeiten akzeptiert.

In dem von dir genannten Fall, hätte der Verstorbene, wäre er nicht verstorben, die zu unrecht bezogenen Leistungen zurückbezahlen müssen. Der er jedoch verstorben ist, müssen seine Erben diese Verbindlichkeiten übernehmen.

Gruß

Phoebe

Es hat sich diesbezüglich also nichts geändert.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Phoebe,
wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, dann stimmt meine Aussage.
Aber ich werde mir mal den Artikel in „der freie Berater“ noch mal vornehmen.
Wenn die Ausgabe im Internet ist, sende ich Dir den Link.
Grüße
Babalou

Hallo Babalou,

Du willst doch jetzt nicht wirklich fordern, dass die Erben eines „Betrügers“ das aus dem „Betrug“ u.a. an mir (stellvertretend für alle Steuer- und Sozialpflichtigen) entstandene Vermögen behalten dürfen?

Oder verstehe ich Dich da falsch?

Grüße
Jürgen

PS: Nebenbei: Wer zu Lebzeiten des Erblassers mit der Erbschaft rechnet, ist für mich mehr als berechnend, sorry…

M.W. nach mussten Erben keine Versicherungsleistungen des
Staates zurückzahlen. Denn dafür hat der Versicherte ja ein
Leben lang gelöhnt!

Weder Sozialhilfe noch Arbeitslosenhilfe waren Versicherungensleistungen.

Wo ist deiner Meinung nach besser?
Hallo Babalou,

Und dann soll er auch noch das ALG II als Gnade ansehen?

Nein, sondern als Amosen, als eine Hilfe zum würdigen Leben.
Es ist gut in einem Sozialstaat zu leben, in dem man die Wohnung bezahlt bekommt und ausreichend Geld erhält um sich Nahrungsmittel und Grundgüter des täglichen Lebens zu leisten, wenn man kein Einkommen hat und die eigenen Ersparnisse aufgebraucht sind.

Wo auf diesen Planeten ist dies deiner Meinung nach besser geregelt?
Nenne mir die Länder und wie es da geregelt ist.

Gruß
Carlos