Wisst Ihr hierrüber bescheid?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat die Gleichstellung ehelicher und nichtehe-
licher Kinder beim Erbrecht bestätigt, und
zwar auch rückwirkend. Das Urteil des EGMR
betraf Frankreich, hat aber auch Auswirkunggen
auf Deutschland. Die bisherige fristen Regelungen für nichteheliche Kinder ist damit
vom Tisch. Gegen dieses Urteil ist kene Berufung möglich. Der Deutsche Gesetzgeber muß
nun seine Gesetzgebung dem Gestern Gefällten
Urteil anpassen. Da wird auf manchem ein wahrer
Geldsegen zuteil werden. Ich habe darauf 27
Jahre gewartet.
Mfg.Mecky4712
ich weiß darüber nicht umfassend Bescheid, da aber ein Elternteil von mir kürzlich gestorben ist, kenne ich das Vorgehen in Erbsachen. Meine Eltern haben sich gegenseitig zu Universalerben eingesetzt, so das wir als Kinder kein Erbteil erhalten. Diese Regelung trifft dann natürlich auf eheliche wie uneheliche Kinder zu. Ich denke auch, dass es wie immer eine Frist gibt, innerhalb derer die nationale Umsetzung europäischen Rechts durchgeführt werden muss. Es gibt dannaber auch Fragen wie etwa wenn in einer Ehegemeinschaft auch Güter oder Zugewinngemeinschaft besteht und die nichtehelichen Kinder nur einem Elternteil entstammen, würden die dann nur die Hälfte des Anteils bekommen den eheliche Kinder, die ja von beiden Eltern erben würden, erhalten? Ich stelle hier Fragen, die mir spontan bei diesem Thema kommen, weiß aber nicht ob es dafür schon Regelungen gibt und wie diese Ansprüche gehandhabt werden.
Ich habe meine Auskünfte vom zuständigen Amtsgericht erhalten. Diese sollten auch zuständig und in der Lage sein, Auskünfte in dieser Richtung zu geben. Ich empfehle dort anzurufen und sich nach dem Stand der Umsetzung zu erkundigen und ab wann die Rechtsgültigkeit eintreten muss. Danach noch die Fragen die dich persönlich beschäftigen. Wenn du dort präzise fragen stellen kannst, erhältst du auch präzise Antworten. Dort solltest auch rechtsgültige Auskünfte erhalten. Im Internet kann jeder alles erzählen was er will.