Auch Verkehrsdelikt in Östereich

Hallo zusammen,
angenommen jemand überfährt eine rote Ampel in Österreich und der Halter des Fahrzeuges bekommt ein Schreiben der Bezirkshauptmannschaft in dem er aufgeordert wird den Lenker anzugeben.
Was würde passieren wenn der Halter sagt er weiss nicht mehr wer an diesem Tag mit dem Fahrzeug unterwegs war?
Oder besteht die Möglichkeit wie in vorigem Artikel beschrieben einfach nicht zu reagieren und so aus der Sache rauszukommen?
Nebenfrage: was kostet sowas in Östereich in etwa?
Gruß
Stefan

was es in Ö kostet, weiss ich nicht. Eigentlich bin ich nicht der Typ, der Leuten dabei hilft, unbestraft Verkehrverstösse zu begehen, aber wenn du meine Antwort in dem Thread davor richtig liest, dann hat sich deine Frage eigentlich erledigt. Um es kurz zu machen: in Ö zahlt auf jeden Fall der Halter. In D bekommst Du nicht umsonst einen Anhörungsbogen, wo du Stellung zu der Sache nimmst. Entweder verpfeifst Du z.B. deinen Kumpel oder Verwandten oder stellst Dich quasi dumm (ist per Gesetz erlaubt). Wenn aber ein Blitzer dich selber dabei geblitzt hat, wirds sehr fatal, wenn Du nach wie vor behauptest, Du wärst das garnicht gewesen. Eine Nachforschung und dran bist Du. Doch wenn Du Verwandte oder Bekannte nicht verpfeifst, so hat das Regelwerk in D Verständnis dafür, nicht aber in Ö. Da zahlt, wenn die Lenkererhebungspflicht nix gebracht hat, am Ende der Halter. Nicht aber in D - da zahlt der Verkehrssünder, falls dieser ausfindig gemacht werden kann. OKI ??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

so isses und drum ist nichts tun in beiden Fällen die schlechteste Lösung weil dann eine Sache plötzlich rechtskräftig sein könnte.

Ansonsten gibt es ja auch interessante Seiten im Web: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Ver…

Gruss Ivo

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Hallo,
danke für die Antworten. In gesetzem Fall wäre es so das gar keine Anonymverfügung zugestellt worden wäre sondern gleich eine Lenkererhebung durchgeführt wird. Es geht auch darum nicht als D von Ö abgezockt zu werden, zumindest nicht öfter als unbedingt notwendig.
Konkret würde das also heißen per Einschreiben auf die Lenkererhebung zu Antworten das man nicht selbst gefahren ist und den Fahrer nicht benennen kann?
Gruß
Stefan

noch was
was wäre denn in dem Fall wenn der Halter nicht gefahren ist (Beifahrer) und es ein Beweisfoto gibt auf dem Fahrer und Beifahrer zu erkennen sind? Du schreibst ja „eine Nachforschung und dran bist du“. Wie können die Ö das in D nachforschen (lassen?)?
Gruß
Stefan
(im übrigen hilfst du niemandem Verkehrsverstöße zu begehen:smile:

Hallo!

Eigentlich bin ich nicht
der Typ, der Leuten dabei hilft, unbestraft Verkehrverstösse
zu begehen,

Naja, jeder darf das versuchen, das ist grundsätzlich vollkommen legal und nicht anstößig

richtig liest, dann hat sich deine Frage eigentlich erledigt.
Um es kurz zu machen: in Ö zahlt auf jeden Fall der Halter.

Kühne Behauptung muss ich sagen. Ich kenne diese Bestimmung nicht.

Gruß
Tom

Hallo!

Es geht auch darum
nicht als D von Ö abgezockt zu werden, zumindest nicht öfter
als unbedingt notwendig.

Sowas ärgert mich wieder muss ich sagen - was heißt abgezockt werden? Vielleicht dass du dich als Deutscher in Österreich an die österreichischen Verkehrsvorschriften halten musst? Wieso gibts immer wieder die Debatte, dass Deutsche nicht einsehen, dass sie sich in anderen Ländern an die Regeln halten müssen? Und weil sich ja auch so viele einbilden, dass sie als Deutsche besonders verfolgt werden: ich bin selbst mit deutschem Kennzeichen vier Jahre lang praktisch täglich in Österreich unterwegs gewesen - und da wird man überhaupt nicht schlechter behandelt als mit österreichischem Kennzeichen, eher etwas besser.

Gruß
Tom

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Hallo!

angenommen jemand überfährt eine rote Ampel in Österreich und
der Halter des Fahrzeuges bekommt ein Schreiben der
Bezirkshauptmannschaft in dem er aufgeordert wird den Lenker
anzugeben.

Ja, das ist normal.

Was würde passieren wenn der Halter sagt er weiss nicht mehr
wer an diesem Tag mit dem Fahrzeug unterwegs war?

Dann wäre dies als Verwaltungsstrafdelikt strafbar.

Oder besteht die Möglichkeit wie in vorigem Artikel
beschrieben einfach nicht zu reagieren und so aus der Sache
rauszukommen?

Möglicherweise, da die deutschen Behörden (zumindest bis jetzt) die Vollstreckung des obigen Verwaltungsstrafdeliktes verweigert haben. Vielfach wurden daher deutsche Lenker gleich überhaupt nicht verfolgt. Rein theoretisch kann es aber so sein, dass ein offenes Delikt auffällt bei der Wiedereinreise und dann darf an ORt und Stelle die Strafe gesichert werden.

Wie das jetzt aktuell mit der Vollstreckung mit dem neuen EU-Rahmenbeschluss ist, weiß ich nicht, da bin ich noch nicht ganz Up to date.

Gruß
Tom