Mahlzeit!
Folgende Fragestellung geistert mir derzeit durch den Kopf:
Zwischen Kunde & Bank wurde ein Kreditvertrag geschlossen, Laufzeit 10 Jahre.
Ursprungskreditbetrag 14.500€
Zusätzlich wurde eine Risikoabsicherung in Form einer Restschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme für den gleichen Zeitraum abgeschlossen, die dafür zu zahlenden Prämien wurden im Vorfeld in einer Summe auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen. Daher zusätzlich noch 2200€ oben drauf.
Daneben fiel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300€ an.
So ergab sich folgendes Bild:
Nettokredit 14.500
Bearb.Gebühr 300
Restschuldvers. 2200
Bruttokredit 17.000
Dem Kreditkonto werden die Anfallenden Zinsen quartalsweise zugeschlagen, monatlich werden die eingehenden Raten gutgeschrieben.
Im Kreditvertrag ist vereinbart, das Sondertilgungen seitens des Kreditnehmers jederzeit in unbegrenzter Höhe möglich sind. Der Kredit läuft seit etwa neun Monaten.
Meine Frage dazu nun:
Wenn der Kunde nun beschließt, per sofort den Kredit mittels einer Sonderzahlung über die ausstehende Gesamtsumme zu tilgen, dann ist das ja laut Kreditvertrag möglich.
Wie verhält es sich jedoch in dem Fall mit der abgeschlossenen Restschuldversicherung? Der Großteil der erhobenen Prämie wird niemals benötigt, da die Absicherung des Risikos entfällt.
Wird bei soetwas in der Regel selbige zurückgerechnet?
Aus meiner Sicht dürfte die Versicherung wegen fehlendem Risiko beendet werden. Bis dato verbrauchte Prämie wird einbehalten, der Rest wird dem Kunden gutgeschrieben. Die Bank dürfte den Großteil der kassierten Provision für die Vermittlung der Restschuldversicherung zurückzahlen müssen (und von daher nicht sonderlich begeistert sein).
Wer kann mir mal sagen, wie sowas üblicherweise gehandhabt wird? Ich kenne mich damit irgendwie nicht wirklich aus…
Dankenden Gruß vom
Dicken MD.