Auch zum Thema vorzeitige Kreditablösung

Mahlzeit!

Folgende Fragestellung geistert mir derzeit durch den Kopf:

Zwischen Kunde & Bank wurde ein Kreditvertrag geschlossen, Laufzeit 10 Jahre.

Ursprungskreditbetrag 14.500€

Zusätzlich wurde eine Risikoabsicherung in Form einer Restschuldversicherung mit fallender Versicherungssumme für den gleichen Zeitraum abgeschlossen, die dafür zu zahlenden Prämien wurden im Vorfeld in einer Summe auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen. Daher zusätzlich noch 2200€ oben drauf.

Daneben fiel eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300€ an.

So ergab sich folgendes Bild:

Nettokredit 14.500
Bearb.Gebühr 300
Restschuldvers. 2200
Bruttokredit 17.000

Dem Kreditkonto werden die Anfallenden Zinsen quartalsweise zugeschlagen, monatlich werden die eingehenden Raten gutgeschrieben.

Im Kreditvertrag ist vereinbart, das Sondertilgungen seitens des Kreditnehmers jederzeit in unbegrenzter Höhe möglich sind. Der Kredit läuft seit etwa neun Monaten.

Meine Frage dazu nun:

Wenn der Kunde nun beschließt, per sofort den Kredit mittels einer Sonderzahlung über die ausstehende Gesamtsumme zu tilgen, dann ist das ja laut Kreditvertrag möglich.

Wie verhält es sich jedoch in dem Fall mit der abgeschlossenen Restschuldversicherung? Der Großteil der erhobenen Prämie wird niemals benötigt, da die Absicherung des Risikos entfällt.
Wird bei soetwas in der Regel selbige zurückgerechnet?
Aus meiner Sicht dürfte die Versicherung wegen fehlendem Risiko beendet werden. Bis dato verbrauchte Prämie wird einbehalten, der Rest wird dem Kunden gutgeschrieben. Die Bank dürfte den Großteil der kassierten Provision für die Vermittlung der Restschuldversicherung zurückzahlen müssen (und von daher nicht sonderlich begeistert sein).

Wer kann mir mal sagen, wie sowas üblicherweise gehandhabt wird? Ich kenne mich damit irgendwie nicht wirklich aus…

Dankenden Gruß vom

Dicken MD.

Hallo,

es kommt ganz auf die Bank an, mit der Du den Kreditvertrag geschlossen hast. Zuerst ein Hinweis. Nach meinem Kenntnisstand ist die vorzeitige Rückzahlung des Kredites in einer Summe keine Sondertilgung, sondern eben eine vorzeitige Vertragskündigung, die zumindest theroetisch die Berechnung eines Vorfälligkeitsentgeldes nachsichzieht. In dem Fall die Sonderzahlung so begrenzen, dass ein Restbetrag übrigbleibt, der mit der letzten Ratenfäligkeit eingezogen wird. Dann ist das Darlehen erledigt. Bezüglich der Restschuldversicherung gilt folgendes. Manche Banken rechnen diese zurück und erstatten dem Kunden ohne Aufforderung den Restbetrag. Die anderen betrachten die Versicherung als das was es ist, nämlich als eigenständigen Vertrag, der mit dem Kredit zunächst nichts zu tun hat. Wenn dem so ist, musst Du die Versicherung selbst kündigen. Dies hat auch nichts mit der Provision zu tun, die die Versicherung an die Bank zahlt. Das machen die miteinander aus. Mach Dir trotzdem keine zu großen Hoffnungen über die Höhe der Rückerstattung. für die Versicherung ist das Risiko am Anfang am größten. Zusätzlich sind wie bei jeder Versicherung auch Overheadkosten mit einkalkuliert, die entstanden sind und auch nicht zurückerstattet werden.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben.

Gruß
Visionär

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