Audi Gebrauchtwagengarantie

Hallo werte Experten und Expertinnen.

Also ich habe mir vor nun knapp einem jahr einen gebrauchten Audi A6 Avant, Bj. 2005, zum Preis von 20.000 € bei einem Audizentrum gakauft.
Seid kurzem hat er immer mal wieder kleine Macken.
Gelegentlich leuchten die anzeigen für ABS und glaube EPS auf und erlischen auch nicht wieder. Dann macht er ab und zu wenn der wagen etwas gestanden hat, nach dem anfahren, ganz kurz ein merkwürdigen „krackendes“ geräusch (automatikgetriebe).

Nun will ich damit nätürlich zum Händler bei dem ich den WQagen gekauft habe und diese dinge beseitigen lassen bevor meine Garantiezeit abläuft.

Allerdings stellt sich mir da doch die frage ob sowas wohl auch unter die Garantie fällt oder nicht?!

Hab nämlich keine Böcke dann aufeinmal gesagt zu bekommen das das komlpette getriebe gewechselt werden müsse und ich dafür dann 3000€ auf den tisch legen soll…

Hat jemand damit schonmal erfahrung machen „dürfen“?
Wäre für alle antworten dankbar.

Hallo werte Experten und Expertinnen.

Hallo Grabbelmann (geiler Name *g*)!

Also, ich habe mir vor nun knapp einem Jahr einen gebrauchten
Audi A6 Avant, Bj. 2005, zum Preis von 20.000 € bei einem
Audizentrum gakauft.

Ein schönes Auto für schönes Geld, allzeit gute Fahrt! Wobei du das ‚Baujahr‘ eigentlich gar nicht wissen kannst, höchstens die Erstzulassung (in Deutschland), ein Produktionsdatum steht nämlich nicht in deutschen Papieren…;o)

Seit kurzem hat er immer mal wieder kleine Macken.

Naja, der kommt ja auch nun langsam in die Jahre (zumindest was die Verschleißteile angeht)… Wieviel km hat er denn inzwischen abgeleistet???

Gelegentlich leuchten die Anzeigen für ABS und ich glaube, EPS auf
und erlöschen auch nicht wieder.

‚Glaube‘ ist Kirchenrecht! Ist es nun die ESP-Kontrolle oder nicht? Und ‚nicht erlöschen‘ bedeutet bis zum Abschalten des Motors???
Ist das irgendwie zeitlich oder streckenmäßig festzumachen, also quasi ‚immer, wenn dieser Fehler auftritt, bin ich mindestens eine Stunde lang gefahren‘ oder ‚…50km weit gefahren‘? Dann könnte es nämlich sein, dass die Betriebsspannung des Audi langsam geringer/zu gering wird, um alle Fahrzeugsysteme mit ausreichend Spannung zu versorgen - Ursache könnte hierfür eine defekte Batterie oder ein defekter Lichtmaschinenregler sein…

Dann macht er ab und zu, wenn der Wagen etwas gestanden hat, nach dem Anfahren, ganz kurz ein merkwürdigen „krackendes“ Geräusch (Automatikgetriebe).

Laut/leise und aus welcher Richtung??? Eventuell Bremse fest/Beläge kleben und lösen sich mit dem entsprechenden Geräusch??? Oder hat der Guteste schon diese elektromechanische/hydraulische/was-auch-immer Parkbremse - ich hab hier im Forum mal so etwas gelesen…

Nun will ich damit nätürlich zum Händler, bei dem ich den
Wagen gekauft habe und diese Dinge beseitigen lassen, bevor
meine Garantiezeit abläuft.

Prinzipiell der richtige Weg - deswegen kauft man ja idealerweise auch bei einem Händler und nicht bei Ih-Bäh… Vorausgesetzt, man hat genug zusammengespart ;o)

Allerdings stellt sich mir da doch die Frage, ob sowas wohl
auch unter die Garantie fällt oder nicht?!

Da wir die Fehlerquellen nur vermuten können, schwer zu sagen…
Und ob sowas unter die Garantie fällt, bestimmt der Garantiegeber (Garantie = freiwillige Leistung des Verkäufers!)… Schau in deine Garantieurkunde/-Vertrag und du wirst wissen, was abgedeckt wird und was nicht…

Hab nämlich keine Böcke, dann auf einmal gesagt zu bekommen, dass
das komplette Getriebe gewechselt werden müsse und ich dafür
dann 3000€ auf den Tisch legen soll…

Kann ich gut nachvollziehen! Erteile der Werkstatt/dem Händler nur den Auftrag, den/die Fehler zu finden, aber untersage ihr/ihm schriftlich (!) irgendwelche kostenpflichtigen Reparaturen! Sollte die Werkstatt der Meinung sein, ein oder mehrere Fehler fallen nicht unter die Garantieleistungen, lass dir einen Kostenvoranschlag geben - mit diesem kann man zur Not auch mit Audi in Ingolstadt verhandeln… ;o)

Hat jemand damit schon mal Erfahrung machen „dürfen“?

Nicht mit Audi (mein Audi 100 Avant 2,3E ist 18 Jahre alt, da garantiert mir keiner mehr irgendwas… ;o) ), aber mit einem freien Händler, bei dem ich vor Jahren einen Passat 35i kaufte (auch mit einer angeblichen ‚Gebrauchtwagengarantie‘) - das neue Getriebe durfte ich dann am Ende selbst bezahlen… :o(
Ich hätte mal adäquat lesen (und verstehen!) sollen, bevor ich den Auftrag zur Reparatur gab…

Wäre für alle Antworten dankbar.

Du hast natürlich auch noch die Möglichkeit, deinen Audi vor dem Werkstattbesuch (beim Garantiegeber) von einer anderen (unabhängigen) Werkstatt oder für relativ günstiges Geld von den Gebrauchtwagenprofis der Automobilclubs prüfen zu lassen - dann weißt du wenigstens vorher, mit welchen Kosten du in etwa zu rechnen hast, wenn dein Garantiewunsch nicht durchgehen sollte. Außerdem verbessert so ein ‚Gebrauchtwagengutachten‘ deine Verhandlungsposition beim Garantiegeber ungemein (auch wenn du selbst keine Ahnung von Autos haben solltest) - und einen guten Anwalt kann dir der Automobilclub bestimmt auch empfehlen, wenn es denn ganz hart auf hart kommen sollte… ;o)
Allerdings habe ich z.B. die Audi-Zentren in Lübeck, Kiel und Gießen als sehr kulante und entgegenkommende Partner kennen- und schätzengelernt!

Ich wünsche dir viel Erfolg und dem Audi gute Besserung!

MfG, Olli

Übrigens, Nomen (=Hauptwörter) schreibt man groß ;o)

Hallo,

wie schon geschrieben wurde steht in den Garantiebestimmungen, was alles abgedeckt wird. Solche Sachen wie Getriebe sind da sicherlich mit drin. Allerdings beinhaltet die Gebrauchtwagengarantie meistens eine Eigenleistung vom Kunden. Je älter der Wagen, desto mehr in % gerechnet müsstest Du dann selber dazu zahlen. Deswegen ist der Tipp, dass erstmal nur der/die Fehler gesucht werden sollen, schon gut.

Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass der Händler aus Kulanz etwas nachgibt.

Gewährleistung hast Du zwar auch noch innerhalb von einem Jahr, allerdings müsstest Du beweisen, dass der Mangel schon ab Beginn bestand. Das wird wohl nur schwer möglich sein.

Bete Grüße
Guido